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Fördermittel für Kurzentschlossene


Die Corona-Krise hat gravierende wirtschaftliche Auswirkungen, die noch nicht im vollen Umfang abzuschätzen sind. Firmen und öffentliche Einrichtungen sind gezwungen zu sparen, obwohl gleichzeitig Investitionen umso wichtiger wären, um eine zukunftsfähige Entwicklung zu ermöglichen. Dies gilt noch mehr für ländliche Regionen. Hier in Mittelbaden bereitet besonders die Krise der Automobil- und Zulieferindustrie als stärkstem Wirtschaftszweig große Sorgen. Zur Stärkung der übrigen Wirtschaftszweige wie Tourismus, Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sind innovative Ideen gefragter denn je – nur fehlt es vielen aktuell an finanziellen Mitteln für eine vollständige Finanzierung. Eine Förderung über das Leader-Programm könnte in diesem Fall eine interessante Option sein. Mit Fördersätzen zwischen 30 bis 60 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann es helfen, Finanzierungslücken zu schließen.
 
Da die Leader-Förderperiode dieses Jahr endet, sind nur noch Restmittel vorhanden. Diese können jetzt kurzfristig zur Förderung abgerufen werden. Landesweit steht aktuell noch ein Budget von 4,32 Millionen Euro zur Verfügung, aus dem jeweils monatlich neue Projektanträge gefördert werden, solange noch Mittel vorhanden sind. Da alle Leader-Regionen um diese Mittel konkurrieren, heißt es schnell zu sein: Je früher ein Antrag eingereicht wird, desto besser sind die Chancen, dass es noch Mittel gibt und noch eine Förderzusage durch das Land erteilt werden kann.
 
Allerdings gelten für dieses beschleunigte Restmittelverfahren besondere Bedingungen, wie es aus der Leader-Geschäftsstelle heißt: „Wir können nur Projektanträge annehmen, die kurzfristig umsetzungsreif sind. Dies bedeutet, dass neben einer ausgereiften und vollständigen Projektbeschreibung alle Planunterlagen mit vollständigen Berechnungen und Lageplänen bereits vorliegen müssen und alle Kosten bereits vollständig plausibilisiert sind.“ Dazu müssen entweder drei Angebote je Gewerk oder Kostenposition eingeholt werden oder bei vergabepflichtigen öffentlichen Projekten eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorgelegt werden. Alle notwendigen Genehmigungen müssen bereits vorliegen und die Finanzierung sollte mit der Hausbank abgeklärt sein.
 
Die Bandbreite möglicher förderwürdiger Projekte ist groß: „Wir haben bisher ganz unterschiedliche Projekte von Themenwegen und Minigolfanlagen über gastronomische Betriebe und Dorfläden bis hin zu Unternehmenserweiterungen in mittelständischen Betrieben unterstützt“, so der Vorsitzende der Leader-Kulisse, Claus Haberecht. Sowohl Kommunen und Kirchen als auch Privatleute, kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und Vereine können Leader-Förderung beantragen. Wichtig ist, dass die Projekte Ziele auf einem der fünf Handlungsfelder des regionalen Entwicklungskonzepts unterstützen und in der geographisch abgegrenzten Leader-Region Mittelbaden umgesetzt werden. Es müssen mindestens 5.000 Euro Zuschuss für das Projekt beantragt werden, eine Kostenobergrenze von 600.000 Euro netto darf nicht überschritten werden.
 
„Schrecken Sie nicht vor dem vermeintlich hohen Aufwand zurück. Haben Sie den Mut, neue Projekte in Angriff zu nehmen – wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung. Das gilt besonders für die Rahmenbedingungen dieses Restmittelverfahrens“, ermutigt Regionalmanagerin Dr. Antje Wurz. Interessierten Antragstellern empfiehlt sie, sich in der Leader-Geschäftsstelle über die Förderfähigkeit und das Antragsverfahren beraten zu lassen, Telefon (0 72 21) 93-16 50. Nähere Informationen gibt es auch unter www.leader-mittelbaden.de.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl