Verschärfte Maßnahmen
Die Landesregierung hat aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen die höchste Pandemiestufe ausgerufen und weitere Beschränkungen verhängt. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken, gelten seit Montag, 19. Oktober, für die Bevölkerung verschärfte Maßnahmen.
Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht wurde ausgeweitet auf die dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen. Das sind vor allem die Fußgängerzonen. In Bühl gilt die Maskenpflicht vom Beginn der Schwanenstraße bis einschließlich zum Johannesplatz sowie für die Sonnengasse und den Kirch- und Marktplatz. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist überall dort zu tragen, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch auf dem Bühler Wochenmarkt besteht eine Maskenpflicht.
Kontaktbeschränkung:
Alle privaten Feiern und Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. „Kontaktbeschränkungen, Abstand halten und Maskenschutz sind bewährte Mittel, um das Virus in Schach zu halten“, erinnert Oberbürgermeister Hubert Schnurr. Er appelliert an jeden Einzelnen, diese Regeln zu befolgen. Nur so könne „ein abermaliges Herunterfahren des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens wie im Frühjahr verhindert werden“.
Veranstaltungen:
Die Landesregierung hat die Teilnehmerzahl von öffentlichen Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. OB Schnurr empfiehlt allgemein, sämtliche geplanten Veranstaltungen auf ihre Notwendigkeit zu hinterfragen. So tagte diese Woche bereits der Sportausschuss auf Empfehlung der Stadtverwaltung nicht, auch eine geplante Wanderung des Partnerschaftskomitees fand nicht statt.
Schulen:
Seit Montag gilt in allen Schulen ab der Jahrgangsstufe fünf eine Maskenpflicht im Unterricht für Lehrer und Schüler. An den Schulen unter der Trägerschaft der Stadt ist bislang nur an der Bachschloss-Schule ein Corona-Fall aufgetreten. Nicht mehr zulässig ist der Unterrichtsbetrieb der Volkshochschule in der Carl-Netter-Realschule. Die Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst kann auf Kursräume in der Realschule, der Aloys-Schreiber-Schule, der Weststadt-Grundschule sowie in den Grundschulen von Weitenung und Vimbuch nicht mehr zurückgreifen und muss auf Räumlichkeiten im Bürgerhaus ausweichen. Möglich ist noch der Ballettunterricht an der Bachschloss-Schule. Vereinen ist die etwaige Nutzung von Schulgebäuden, zum Beispiel für Probezwecken, nicht mehr möglich.
Bürgerhaus Neuer Markt:
Veranstaltungen in Kultureinrichtungen sind von der neuen Corona-Verordnung nicht betroffen. Hier sind nach wie vor bis zu 500 Personen gestattet. Der gültige Corona-Saalplan im Bürgerhaus Neuer Markt erlaubt etwas mehr als 200 Zuschauer. Die Theater- und Konzertreihe der Stadt Bühl kann somit ebenso aufrechterhalten werden wie die drei „Novemberabende“ als Ersatzprogramm für die badisch-elsässischen Kulturtage „Novemberlicht“. Neu ist, dass nun auch während einer Veranstaltung auf dem Sitzplatz eine Maskenpflicht gilt.
Corona-Hotlines:
Für Bürger und Firmen gibt es eingerichtete Corona-Hotlines. Sie sind während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geschaltet. Bürger wählen die (0 72 23) 9 35-3 33, Firmen können sich mit ihren Fragen und Anliegen an die städtische Wirtschaftsförderung unter (0 72 23) 9 35-6 53 richten.