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Neuinfektionen: Inzidenzwert überschritten


Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Landkreis Rastatt erlassen. Demnach müssen Gaststätten im gesamten Landkreis Rastatt ab 23:00 Uhr schließen und dürfen danach auch keinen Alkohol mehr außer Haus verkaufen. Für Baden-Baden war eine entsprechende Regelung bereits verhängt worden, da dort der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner bereits überschritten war. Am vergangenen Wochenende hat nun auch das Gesamtgebiet des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden diesen Wert überschritten. Damit geht die Zuständigkeit von den Ortspolizeibehörden an den Landkreis Rastatt über.
 
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 23:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages verboten. Für die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro angedroht.
 
Bei Messen wird die Anzahl der tatsächlich gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besucher dahingehend begrenzt, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher bezogen auf die für die Besucherinnen und Besucher zugängliche Ausstellungsfläche nicht unterschritten wird.
 
Diese Allgemeinverfügung ist am Dienstag, 27. Oktober, um 6:00 Uhr in Kraft getreten. Sie tritt außer Kraft, sofern die sogenannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Rastatt in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt. Maßgeblich ist die amtliche Feststellung des Landesgesundheitsamts zum Inzidenzwert des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden wie sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamts veröffentlicht wird.

Starker Arbeitsanfall im Gesundheitsamt

Wie das Gesundheitsamt weiter mitteilt, kann es derzeit nur verzögert Kontakt zu infizierten Personen aufnehmen. Grund dafür ist der starke Arbeitsanfall wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen verbunden mit der sehr aufwändigen Kontaktverfolgung. Sozialdezernent Stefan Biehl bittet darum, dass sich positiv auf das Coronavirus getestete und von ihrem Arzt darüber informierte Personen in häusliche Quarantäne begeben und auf eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt warten.

„Es ist nicht sinnvoll, im Gesundheitsamt anzurufen und nachzufragen, da die einzelnen Fälle sukzessive abgearbeitet werden müssen“, erklärt Dezernent Biehl. Jeder Anruf verzögere die Arbeit im Gesundheitsamt weiter. Wegen des enormen Arbeitsanfalls haben sich bereits jetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts aus nahezu allen Ämtern zur Aushilfe im Gesundheitsamt bereiterklärt. Weitere Kräfte wurden befristet eingestellt. Außerdem wird die Bundeswehr mit Soldaten aushelfen.
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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt