Notfallbetreuung in Kitas und Schulen
15.12.2020
Der erneute Lockdown wirkt sich auf die Kitas, Schulen und städtischen Einrichtungen in Bühl wie folgt aus:
Schulen:
- die Schulen sind vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
- ab dem 16. Dezember bis zum 22. Dezember wird an den Schulen eine Notfallbetreuung eingerichtet
- die Notfallbetreuung wird von den Lehrkräften in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Stadt Bühl organisiert und ausgestaltet
- das Zeitfenster der Notfallbetreuung umfasst den bisherigen Schulbetrieb (= also mit Ganztagesschule, Kernzeitenbetreuung, Schülerhort etc.)
- es findet kein Unterricht statt
- die Speiseversorgung im Rahmen des Mensabetriebs wird ab dem 16. Dezember bis zunächst einschließlich 10. Januar 2021 eingestellt
- die Notfallbetreuung wird nur für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 eingerichtet, deren Erziehungsberechtigten zwingend darauf angewiesen sind
- dies sind Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
- von den Eltern ist ein Nachweis des Arbeitgebers oder – in Folge der Kürze der Zeit – zumindest eine Eigenbescheinigung unter Darlegung von plausiblen Gründen vorzulegen
Kindertageseinrichtungen:
- Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sind vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
- für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet
- das Zeitfenster der Notfallbetreuung umfasst den üblichen Betreuungsrahmen der Kinder
- in der Notfallbetreuung können Kinder aufgenommen werden, bei denen beide Erziehungsberechtigte von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt – wie bei den Schulen – für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
- Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, können aufgenommen werden
- Von den Eltern ist ein Nachweis des Arbeitgebers oder – in Folge der Kürze der Zeit – zumindest eine Eigenbescheinigung unter Darlegung von plausiblen Gründen vorzulegen. Dies gilt nicht für Kinder, die zum Schutz des Kindeswohls betreut werden
Städtische Einrichtungen:
- Der Betrieb des Jugendzentrums Komm und des Kinder- und Familienzentrums ist vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
- Die Musikschule unterrichtet bis zum Beginn der Weihnachtsferien online
- Die Mediathek bleibt vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Medien können weiterhin online ausgeliehen werden
- Die Infothek des Bürgerhauses Neuer Markt wird geschlossen. Telefonisch erreichbar unter (0 72 23) 9 31 67 99. Es ist möglich, Gutscheine zu bestellen, auch per E-Mail an info.bnm(at)buehl.de
- Das Stadtmuseum bleibt weiterhin geschlossen
Stadt Bühl