Aktuelles

Schülermensa erhält sechs Klassenzimmer


Die Schülermensa für die Aloys-Schreiber-Schule und die Carl-Netter-Realschule mit Schüler- und Jugendcafé soll in einer Variante mit sechs neuen Klassenzimmern gebaut werden. Diese ursprüngliche Planung bestätigte der Gemeinderat in seiner Grundsatzentscheidung zu dem Projekt. In der Sitzung am 16. Dezember wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:
 

Bau einer Schülermensa mit Jugend- und Schülercafé

Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig, für die Aloys-Schreiber-Schule und die Carl-Netter-Realschule den Bau der Schülermensa mit Schüler- und Jugendcafé ohne den Einbau von zusätzlichen Klassenzimmern und die hierfür erforderlichen statischen Vorbereitungen auszuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob die für die Implementierung der offenen Ganztagsschule an der Carl-Netter-Realschule noch notwendigen Betreuungsräume in das Bestandsgebäude der Mediathek integriert werden können. Das Ergebnis hierzu wird, in Verbindung mit dem pädagogischen und räumlichen Konzept zur Ausgestaltung der Ganztagsschule an der Carl-Netter-Realschule, dem Gemeinderat vorgestellt.
 

Sanierungsgebiet „Im Unteramthof“ in Bühl; Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Gebiet „Im Unteramthof“ (Aufhebungssatzung)

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung der Sanierungssatzung der Stadt Bühl für das Gebiet „Im Unteramthof“ in Bühl (Aufhebungssatzung).
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Unterer Zielenweg, 1. Änderung und Ergänzung“ in Bühl-Eisental nach § 13a BauGB; Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB

Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Veränderungssperre gemäß §14 ff. BauGB für das Grundstück mit der Flst.Nr. 836, Teilbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes „Unterer Zielenweg, 1. Änderung und Ergänzung“ in Bühl-Eisental.

Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“ zu und beauftragte die Verwaltung, einem Beschluss über die Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“ in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
 

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Breitbandnetz

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m. § 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 einstimmig fest: 1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 erteilt. 2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt. 3. Der Jahresabschluss 2019 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. 4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
^
Redakteur / Urheber
Stadt Bühl