Ärgernis Hundekot
13.01.2021
In den Rathäusern in der Kernstadt und den Stadtteilen gehen leider hin und wieder Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Die Stadtverwaltung appelliert deshalb an die Vernunft einiger uneinsichtiger Hundebesitzer, dafür Sorge zu tragen, das auf Gehwegen und angrenzenden Grünstreifen verrichtete „Geschäft“ ihres Vierbeiners auch zu beseitigen – einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und in einem der öffentlichen Abfallbehälter entsorgen. Dafür gibt es im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Tütenspender. Beim Liegenlassen von Hundekot handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet werden kann. In Paragraf 12 der Polizeiverordnung der Stadt Bühl heißt es: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken wie zum Beispiel Gärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Wer dem nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Stadt Bühl