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Abbruch schnellstmöglich


Der notwendige Teilabbruch des ehemaligen Knappschaftsheims Hundseck wird vollzogen, sobald es die Witterung zulässt – möglicherweise bereits noch in dieser Woche. Darauf verständigten sich die Stadt Bühl, das Landratsamt Rastatt und das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Vollsperrung der Landesstraße 80b im Bereich des einsturzgefährdeten Gebäudes muss so lange aufrechterhalten werden.
 
Eventuelle Sicherungsmaßnahmen, um auf eine nur halbseitige Sperrung zurückzugehen, haben sich bei der Prüfung als zu aufwendig oder zu kostspielig erwiesen. „Aktuell ist das Gebäude akut einsturzgefährdet. Wir setzen alles daran, dass die von uns in die Wege geleitete Abbruchmaßnahme so schnell wie möglich durchgeführt wird“, betont Oberbürgermeister Hubert Schnurr.

Die Stadt Bühl ist zum Handeln gezwungen, weil die Eigentümer der Immobilie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen. Dies war bereits 2012 schon einmal der Fall: Damals musste der Bagger eines Abbruchunternehmens erstmals zu einem Teilabriss an dem Gebäude anrücken.
 
Die L80b, die nach Hundsbach führt, ist seit 7. Januar gesperrt. Für die Durchführung des Abrisses hat das Regierungspräsidium eine artenschutzrechtliche Ausnahme erteilt. Für verlorengehende Fortpflanzungs- und Ruhestätten von geschützten Fledermausarten werden Ersatzquartiere an anderen Gebäuden in der Umgebung bereitgestellt.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl