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Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben


Die neueste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat es dem Gesundheitsamt möglich gemacht, die nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis Rastatt ab Montag, 8 März, wieder zu beenden.

Wenn im Falle einer seit drei Tagen in Folge bestehenden Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner die zuständige Behörde zusätzlich feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht, sind regionale Ausgangsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Corona-Verordnung zu erlassen.

Der Sieben-Tages-Inzidenz vom 4. Bis 7. März im Landkreis Rastatt lag unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl