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Abfall-ABC auf Webseite


Welcher Abfall gehört in welchen Behälter? Die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl hat ihren Abfallkalender mit einer kleinen Trennhilfe versehen, ein Abfall-ABC kann zudem auf der städtischen Webseite unter www.buehl.de/abfallkalender heruntergeladen oder im Rathaus 2 im Erdgeschoss mitgenommen werden.
 
Besonders aufmerksam macht die Abfallwirtschaft auf die Biotonne. Insbesondere Bioabfälle wie Knochen, Fleisch- und Fischreste und gekochte Speisereste müssen über eine Biotonne entsorgt werden, da diese nicht zum Kompostieren geeignet sind und für Ratten- und Madenbefall sorgen können. Über die Biotonne dürfen keine Plastiktüten, Glas oder sonstige Fremdstoffe entsorgt werden - nur Zeitungspapier, aber keine Illustrierte darf zum Einpacken der Bioabfälle benutzt werden. Zerknüllt am Boden des Behälters verhindert Papier bei Frost zudem das Anfrieren des Abfalls.

Die Biotonne sollte nach Möglichkeit im Winter so witterungsgeschützt wie möglich, zum Beispiel in einer Garage oder an der Hauswand, stehen und im Sommer an einem schattigen Platz, etwa in einem Tonnenhäuschen, unter einen Baum, einem Vordach oder in einer Garage. Ebenso sollte sie regelmäßig gereinigt werden.
 
Die Abfallwirtschaft weist zudem darauf hin, dass das Pressen, Einstampfen und Einschlämmen von Abfällen nicht erlaubt ist und das Entleeren eines Abfallgefäßes für das Abfuhrunternehmen ohne zusätzlichen Aufwand möglich sein muss. Insbesondere dürfen die Behälter nur so befüllt sein, dass sie auch vom Gewicht her in der üblichen Weise in das Abfallsammelfahrzeug entleert werden können.
 
Papier und Kartonagen können kleingemacht über die grüne Tonne entsorgt oder, wenn diese ständig nicht ausreicht und ein größerer Behälter nicht möglich ist, kostenlos auch beim Wertstoffhof in Vimbuch, Hurststraße 20, abgegeben werden.

Altglas wird, so die Feststellung, oft in Kartons oder Plastiktüten bereitgestellt. Diese sind jedoch ungeeignet, da sie aufweichen oder reißen können und unter Umständen nach der Leerung weggeweht werden. Empfohlen werden stabile Kisten, Eimer oder Wannen bis maximal 50 Liter Füllinhalt. Größere Behälter können nicht geleert werden.
 
Und wie entsorge ich meinen Mund-Nasen-Schutz richtig? Einmalmasken und auch Einmalhandschuhe gehören in die Restabfalltonne.
 
Wer Fragen zur Abfalltrennung und -entsorgung hat, kann sich an die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl wenden unter Telefon (0 72 23) 9 35-5 45 oder per E-Mail an abfallwirtschaft(at)buehl.de.

Altglasbehälter dürfen einen Füllinhalt von 50 Liter nicht überschreiten.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl