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Öffentliche Bekanntmachung der Richtlinien zur Förderung im Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“, in Bühl


Richtlinien der Stadt Bühl zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von privaten Freilegungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“, Sanierungsrichtlinien, der Stadt Bühl, Gemarkung Bühl

Der Gemeinderat der Stadt Bühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. März 2021 die Richtlinien der Stadt Bühl zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von privaten Freilegungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Südlicher Stadteingang“ vom 19. Februar 2021, Sanierungsrichtlinien, beschlossen. Diese sind als Anlage beigefügt.

Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“ in den Jahren 2019 bis 2020 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Juni 2020 den Beschluss zur Sanierungssatzung „Südlicher Stadteingang“ in Bühl gefasst. Über die Sanierungssatzung sollen Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen und private Freilegungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes finanziell unterstützt werden. Parallel zu den Vorbereitenden Untersuchungen und dem Sanierungsgebiet hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 zur Sicherung der Sanierungsziele, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlicher Stadteingang“ in Bühl gefasst.

Dem Gemeinderat ist es vorbehalten, die Förderrichtlinien im Laufe des Sanierungsverfahrens, zum Beispiel entsprechend der Entwicklung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer und entsprechend der Entwicklung des Förderrahmens, jederzeit anzupassen.

Bühl, 1. April 2021

Hubert Schnurr
Oberbürgermeister


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Förderrichtlinien als PDF

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl