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Allgemeinverfügungen verlängert


Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die derzeit gültigen Allgemeinverfügungen für den Landkreis Rastatt und die Städte Rastatt sowie Baden-Baden verlängert.

Betroffen davon sind die Ausgangssperren im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden, die Maskenpflicht in den Innenstädten von Rastatt und Baden-Baden sowie in der Lichtentaler Allee und an der Rheinpromenade Plittersdorf sowie die Maskenpflicht für Erziehungspersonal in den Kindertagesstätten in Rastatt und Baden-Baden.

Die ursprünglichen Verfügungen laufen am Wochenende vom 17. und 18. April aus. Die Verlängerungen gelten für die Gemeinden des Landkreises Rastatt und die Stadt Baden-Baden bis 2. Mai und für die Stadt Rastatt bis 16. Mai. Die für die Stadt Gaggenau erlassene Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt gilt ohnehin bis zum 9. Mai.

Bei der Maskenpflicht für das Erziehungspersonal in Kindertagesstätten wird neu geregelt, dass im Außenbereich keine Maske getragen werden muss, sofern ein Abstand von 1,50 Meter zu den Kindern eingehalten werden kann.

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt