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Gesundheitsamt übernimmt Ausgangssperre des Landes


Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt übernimmt die Ausgangsbeschränkungen der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg und hebt daher seine Allgemeinverfügungen vom 29. März 2021 und 15. April 2021 auf. Die Ausgangssperre für den Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden gilt damit weiterhin zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Mit der ab dem 22. April geltenden Regelung ist allerdings in der Sperrzeit der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft nicht mehr möglich. Diese Ausnahmen hatten bisher gegolten.

Die Maskenpflichten in den Städten Rastatt, Gaggenau und Baden-Baden gelten in den bisher festgelegten Bereichen weiterhin.

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt