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Bundesnotbremse tritt außer Kraft


Im Landkreis Rastatt können Gastronomiebetriebe ab Samstag, 22. Mai, wieder öffnen. Nach entsprechender Feststellung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt tritt die Bundesnotbremse an diesem Tag außer Kraft, nachdem die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag. Damit sind neben der Möglichkeit, Restaurants und Bistros wieder zu öffnen, viele weitere Lockerungen verbunden. Grundsätzlich gelten weiterhin das Test- und Hygienekonzept mit tagesaktuellem Coronatest, Impf- oder Genesenennachweis, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie die Kontaktdokumentation.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind dann aus zwei Haushalten mit maximal fünf Personen wieder erlaubt. Nicht mitzuzählen sind hierbei Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die Ausgangsbeschränkungen von 22:00 bis 5:00 Uhr entfallen.

Im Einzelhandel („Click and Meet“) sind entweder ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis erlaubt. Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, bleiben weiterhin unter Hygienebedingungen regulär geöffnet. Erlaubt sind ferner Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse der Volkshochschule innen bis zehn Personen, außen bis 20 Personen (ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse). Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons können öffnen mit maximal einer Person pro 20 Quadratmeter.

Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen unter Einhaltung von 1,5 Meter Abstand öffnen. Nachhilfeunterricht ist mit bis zu zehn Schülern möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen mit bis zu zehn Schülern unterrichten, ausgenommen sind Gesangsunterricht, Unterricht mit Blasinstrumenten oder Tanzunterricht. Archive, Büchereien und Bibliotheken können öffnen, erlaubt ist eine Person pro 20 Quadratmeter. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen ist in Sportanlagen außen erlaubt. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports werden im Freien mit bis 100 Zuschauern ermöglicht.

Veranstaltungen zur Religionsausübung, etwa Gottesdienste, benötigen keine Anmeldungen mehr. Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Personen erlaubt. Zoologische und botanische Gärten können öffnen mit einer Person pro 20 Quadratmeter, ebenso Galerien, Gedenkstätten und Museen mit einer Person pro 20 Quadratmeter. Öffnen dürfen auch Freizeiteinrichtungen (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) im Freien mit bis zu 20 Personen. Auch Schwimmbäder dürfen im Außenbereich sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter betrieben werden.

Für die Gastronomie gilt: Öffnungszeiten von 6:00 bis 21:00 Uhr innen mit einem Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand gestellt sein. Außen gelten lediglich die AHA-Regeln – dort gilt die Begrenzung der Personenzahl (2,5 Quadratmeter) nicht. Gäste benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Coronatest oder einen Impf- oder Genesenennachweis, auch im Außenbereich.

Auch touristische Beherbergungsbetriebe dürfen wieder öffnen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen einen negativen Coronatest vorweisen, der nicht älter als drei Tage ist. Möglich ist auch touristischer Verkehr mit Reisebussen, Berg- oder Seilbahnen. Im Fahrzeug dürfen jedoch maximal die Hälfte der Sitzplätze besetzt sein, außerdem müssen sich Start- und Zielort mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden.

Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können nach den Pfingstferien zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Für alle anderen Schularten bleibt es vorerst beim Wechselunterricht. Die genauen Regelungen für die Zeit nach den Pfingstferien gibt das Land Baden-Württemberg noch bekannt.

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt