Aktuelles

Neue Corona-Verordnung


Im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen vor dem 28. Juni die Sieben-Tage-Inzidenz den maßgeblichen Wert von über zehn und höchstens 35 erreicht. Es gilt damit die Inzidenzstufe zwei. Entscheidend sind hierbei die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

Die Einzelheiten der ab Montag, 28. Juni, mit der Inzidenzstufe zwei einhergehenden Maßnahmen und Lockerungen im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden können der aktuell geltenden Fassung der Corona-Verordnung vom 25. Juni sowie dem Stufenplan der Landesregierung für sichere Öffnungsschritte ab dem 28. Juni entnommen werden.                          

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung komplett überarbeitet und mit neuen Inzidenzstufen (Inzidenzstufe eins bis vier) wesentlich vereinfacht. Die neue Verordnung ist nun nach verschiedenen Lebensbereichen und den nach der jeweiligen Inzidenzstufe geltenden Regelungen unterteilt. Die geregelten Lebensbereiche betreffen unter anderem die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, private Feiern, öffentliche Veranstaltungen, die Gastronomie, den Einzelhandel sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen

FAQ Corona-Verordnung

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt