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Verwaltungsgebäude wieder zugänglich


Die Bühler Rathäuser und Ortsverwaltungen sind ab 1. August für den Besucherverkehr wieder frei zugänglich. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch, Anliegen nach wie vor nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder Post zu erledigen. Im Rathaus 2 ist für eine persönliche Vorsprache weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dort besteht ein höherer Besucherverkehr bei zugleich beengten Räumlichkeiten. In dem Verwaltungsgebäude befinden sich das Ordnungsamt, die Bußgeldstelle, das Ausländeramt, die Abteilung Baurecht und die Fachbereiche Bildung – Kultur – Generationen sowie Wirtschafts- und Strukturförderung. Das ebenfalls im Rathaus 2 beheimatete Bürger-Service-Center bleibt weiter uneingeschränkt geöffnet.

Abstands- und Hygieneregelungen sind in allen städtischen Gebäuden weiterhin zu beachten, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend zu tragen. Zum 1. August wird zugleich auch die städtische Corona-Hotline eingestellt. Bei Bedarf kann sie kurzfristig wiederbesetzt werden. Die Stadtverwaltung verweist zudem auf die Hotline des Gesundheitsamts. Sie ist Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr unter (0 72 22) 3 81 23 00 zu erreichen.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl