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3G-Regel in städtischen Einrichtungen


Die neue Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft getreten ist, hat auch Auswirkungen auf die städtischen Einrichtungen in Bühl: In der Mediathek, dem Stadtmuseum und dem Stadtgeschichtlichen Institut gilt nun die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Ungeimpfte müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, auch von weiterführenden Schulen – der Nachweis erfolgt hier etwa durch den Schülerausweis. Weiterhin gelten für den Besuch der Einrichtungen allerdings die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerfassung am Eingang.