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Bühler Ergebnis im Internet


Die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag finden am Sonntag, 26. September, statt. Rund 21.500 Bühler Bürger sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit über die neue Zusammensetzung des Bundestages für die kommenden vier Jahre mitzubestimmen.

Bei der Bundestagswahl hat jeder stimmberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Bewerber aus dem Wahlkreis Rastatt und mit der Zweitstimme eine Partei, die in Baden-Württemberg eine Landesliste aufgestellt hat. Die Zweitstimme gilt als die wichtigere Stimme, da sie maßgebend für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien im Bundestag ist.

Die 25 Bühler Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Nach dem Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung und des gültigen Personalausweises erhalten die Wähler vor Ort ihren Stimmzettel. Alle Stimmzettel sind in der rechten oberen Ecke gelocht. Diese Kennzeichnung bedeutet eine Tasthilfe für Sehbehinderte, die den Stimmzettel in eine entsprechende Schablone einlegen. Nach dem Ausfüllen in einer Wahlkabine im Wahllokal wird der Stimmzettel ohne Stimmzettelumschlag in die Urne geworfen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten auch in den Wahllokalen die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Handdesinfektion. An den Eingängen steht zudem ein „Hygienebeauftragter“, um Menschenansammlungen zu vermeiden und auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen zu achten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Wähler beim Gang zur Urne keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die „3-G-Regelung“, die nach der aktuellen Corona-Verordnung in vielen Bereichen gilt, besteht hier nicht, das heißt, die Wähler müssen keine entsprechenden Nachweise vorlegen.

Wer die Briefwahl bevorzugen möchte, kann seinen Wahlschein zur Briefwahl noch bis Freitag, 24. September, um 18:00 Uhr beim Bürger-Service-Center im Rathaus II, Hauptstraße 41, beantragen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr gestellt werden – ebenfalls beim Bürger-Service-Center. Das gilt auch zum Beispiel für Wähler, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Wer glaubhaft versichern kann, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann außerdem am Samstag, 25. September, bis 12:00 Uhr beim Bürger-Service-Center einen neuen Schein bekommen.

Stand Mittwoch, 23. September, sind 8.377 Briefwähler in Bühl registriert und damit fast doppelt so viele wie noch vor vier Jahren. Bei der Bundestagswahl 2017 haben in Bühl insgesamt 4.274 Bürger per Briefwahl ihre Stimme abgegeben.

Das Ergebnis der Wahl wird am Sonntagabend ab 18:00 Uhr in den Wahllokalen öffentlich ermittelt. Die sonst bei Wahlen übliche Präsentation des Bühler Ergebnisses im Rathaus I für die interessierte Bevölkerung entfällt coronabedingt.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl