Aktuelles

Peter Schmidt verlässt Gemeinderat


Der Gemeinderat hat am Mittwochabend, 22. September, dem Antrag von AfD-Stadtrat Peter Schmidt, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gremium mit sofortiger Wirkung auszuscheiden, entsprochen. Einen Nachfolger gibt es nicht.

Da sämtliche Nachrücker-Kandidaten, die sich 2019 für die AfD zur Wahl hatten aufstellen lassen, im Vorfeld der Sitzung gegenüber der Stadtverwaltung akzeptable Ablehnungsgründe vorgebracht hatten, bleibt der Sitz der Partei im Bühler Gemeinderat bis Ende der Amtsperiode im Jahr 2024 unbesetzt.

Im öffentlichen Teil seiner Sitzung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Mitgliedschaft im Gemeinderat; Ausscheiden von Stadtrat Peter Schmidt
Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Peter Schmidt wichtige Gründe gemäß Paragraf 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegen.

Peter Schmidt und Hubert Schnurr

Mitgliedschaft im Gemeinderat; Feststellung von Ablehnungsgründen für das Nachrücken
Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass bei Dr. Roman Bauer, Uwe Huck, Martin Lang, Anja Vollmer, Felix-Merlin Schultz und Anett Hentzschel wichtige Gründe für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß Paragraf 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegen und deshalb keiner von ihnen in den Gemeinderat der Stadt Bühl nachrückt.

Raumlufttechnische Anlagen in Kindertageseinrichtungen und Schulen; Grundsatzbeschluss zum Einbau stationärer RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung / Entscheidung über die personellen und finanziellen Ressourcen / Vergabe der Planungsleistungen / Übernahme des Eigenanteils der freien und kirchlichen Träger
Der Gemeinderat hat im Grundsatz die Ausrüstung der in einer Anlage genannten Einrichtungen mit stationären RLT-Anlagen einstimmig beschlossen, soweit der Verwaltung ein Zuwendungsbescheid über eine Förderung nach dem entsprechenden Bundesförderprogramm vorliegt und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung (städtische Maßnahmen).

Außerdem haben die Räte die Besetzung einer Personalstelle (1,0 VK) in der Abteilung Hochbau über den Stellenplan 2021 hinaus einstimmig beschlossen und beauftragten die Verwaltung mit der zügigen Besetzung nach den tarifrechtlichen Bestimmungen sowie mit der entsprechenden Anpassung des Stellenplanes.

Zusätzlich hat das Gremium eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß Paragraf 84 Gemeindeordnung in Höhe von 1.000.000 Euro einstimmig beschlossen – die Mitteldeckung ist nachgewiesen. Dieses Projekt ist zudem im Rahmen der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2021 und im Haushaltsplan 2022 entsprechend zu berücksichtigen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 sowie des durchgeführten Vergabeverfahrens, an folgende Planungsbüros zu vergeben: 1. KW2 Beratende Ingenieure PartGmbH, 76227 Karlsruhe; 2. Eichhorn + Engler Planungsbüro GmbH & Co. KG, 77933 Lahr; 3. VS Planungsbüro GmbH, 77855 Achern; 4. Werndl GmbH, 77704 Oberkirch (Bietergemeinschaft mit PB Müller, Bühl). Die Zuteilung der Lose nimmt die Verwaltung nach den Wertungsbedingungen des Vergabeverfahrens vor.

Obendrein hat das Gremium einstimmig beschlossen, dass die Stadt abweichend von dem zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten (Zuschuss von 70 Prozent) den vollständigen Eigenanteil an dieser Maßnahme, dies sind 252.000 Euro und damit 75.600 Euro mehr, übernimmt. Diese Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Grundsatz einstimmig beschlossen, mobile Raumluftfiltergeräte nur in Ausnahmefällen, wenn keine andere Möglichkeit der Luftverbesserung besteht, zu beschaffen. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, weitere CO2-Sensoren zu beschaffen soweit dies notwendig und geboten ist. Eine mögliche Förderung ist zu beantragen.

Bebauungsplan der Innenentwicklung und zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen „Eilseeweiher, zweite Änderung und Ergänzung“ in Moos nach Paragraf 13a Baugesetzbuch und nach Paragraf 13b Baugesetzbuch; Aufstellungsbeschluss für den geänderten Geltungsbereich / Entwurfsbilligung und Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat hat den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Eilseeweiher, zweite Änderung und Ergänzung“ in Moos nach Paragraf 13 a Baugesetzbuch und Paragraf 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren gemäß Abgrenzungsplan vom 1. September 2021 einstimmig beschlossen.

Zusätzlich hat das Gremium den Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz, Darstellung der Umweltbelange und Gutachten Schall vom 1. September 2021 einstimmig beschlossen und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zu hören.

Verkaufsbedingungen für städtische Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet „Hofmatten“ in Moos
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, die weiteren Schritte zum Verkauf der städtischen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Hofmatten“ in Moos zu veranlassen. Die Räte haben zudem den Verwaltungsvorschlägen zu den in einem Sachverhalt beschriebenen Konditionen und der Anzahl der aktuell für die Vermarktung vorgesehenen Grundstücke einstimmig zugestimmt.

Der Kaufpreis beträgt 275 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche inklusive Abwasserbeitrag und dem abgelösten Erschließungsbeitrag. Bei der Bebauung mit einer Doppelhaushälfte sind 300 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche inklusive der Beiträge zu zahlen. Für die vorstehend beschriebenen privaten Grünflächen der Bauplätze Nummer drei und vier beträgt der Kaufpreis 135 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.

Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Bühler Sportstätten GmbH und der Stadtwerke Bühl GmbH für das Geschäftsjahr 2020
Der Gemeinderat hat die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH einstimmig angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Dem Aufsichtsrat der Bühler Sportstätten GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Bühler Sportstätten GmbH Entlastung erteilt; 2. Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bühl GmbH wird für den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Bühl GmbH Entlastung erteilt.

Ausfall der Elternentgelte im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 22. Februar 2021 in den Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die vom Land erneut gewährte Hilfe von 113.710.74 Euro für die durch die coronabedingte Schließung der Einrichtungen entstandenen Einnahmeausfälle im Zeitraum 11. Januar bis 22. Februar 2021 prozentual entsprechend der vorgelegten Einnahmeausfälle unter Berücksichtigung der in den städtischen Einrichtungen entstandenen Ausfälle an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten.

Investitionszuschuss für den katholischen Kindergarten St. Matthäus Eisental für den Einbau neuer Kinder-WC-Anlagen und einer zusätzlichen Küchenzeile im Bereich Bistro, Umbau von drei Fluchtwegetüren sowie Erneuerung der Zaunanlage im Außenbereich
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der katholische Kindergarten St. Matthäus Eisental für den Austausch von sechs Wand-WC-Anlagen in Kinder-WCs, für den Einbau von Verbrühungsschutzventilen an den Waschbecken, für den Einbau einer zusätzlichen Küchenzeile für die Nutzung durch erwachsenes Personal im Bereich „Bistro“, für den Umbau von drei Fluchtwegetüren im Bereich des ersten Flucht- und Rettungswegs sowie für die Erneuerung der Zaunanlage im Außenbereich einen einmaligen Zuschuss von 27.190,75 Euro erhält.

Investitionszuschuss für den katholischen Kindergarten St. Bernhard Vimbuch für die Einrichtung eines Spielbereichs für die Krippengruppe
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der katholische Kindergarten St. Bernhard Vimbuch für die Einrichtung eines Spielbereichs für die Krippengruppe im Außenbereich einen einmaligen Zuschuss von 12.299 Euro erhält.

^
Redakteur / Urheber
Stadt Bühl