Aktuelles

Seniorenrat bleibt unverändert


Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die derzeitigen Mitglieder des Seniorenrates für ein weiteres Jahr, bis 31. Dezember 2022, zu bestellen. Da aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit des Rates lange Zeit brach lag, hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, den derzeitigen Seniorenrat um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Neuwahl findet somit erst im Spätjahr 2022 statt.

Folgende Beschlüsse hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 27. Oktober, gefasst:


Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses von Eisentals Ortsvorsteher Jürgen Lauten

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraf 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegt und einstimmig beschlossen, Jürgen Lauten auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsvorsteher zu entlassen.


Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2021

Der Gemeinderat hat die Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2021 zur Kenntnis genommen. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans ist für den 24. November 2021 vorgesehen.


Wander- und MTB-Konzeption für die Ferienregion Bühl–Bühlertal–Ottersweier; Teil 1: Bestandsaufnahme, Konzeption und Planung

Der Gemeinderat hat der Wander- und MTB-Konzeption einstimmig zugestimmt und die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, die Vorbereitung der Projektteile zwei bis vier weiter zu betreiben sowie die jeweilige Beschlussfassung durch den Gemeinderat nach Eingang der Bewilligung vorzubereiten.


Bühler Innovations- und TechnologieStartUps GmbH; Zustimmung des Gemeinderates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung einstimmig an, folgenden Beschluss zu fassen: Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 wird dem Bühler Büro HS Treuhand GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 1, auf der Grundlage des Angebots vom 14. Oktober 2021 übertragen. Das Gremium weist die Mitglieder des Aufsichtsrates zudem einstimmig an, der Gesellschafterversammlung die Vergabe der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 an das Büro HS Treuhand GmbH zu empfehlen.


Wirtschaftsplan der BITS GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 mit fünfjähriger Finanzplanung

Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan 2022, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und fünfjähriger Finanzplanung der BITS GmbH Bühl, einstimmig zugestimmt. Die Räte weisen die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH außerdem einstimmig an, dem in der Sitzungsvorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.


Seniorenrat der Stadt Bühl; Bestellung der Mitglieder für das Jahr 2022

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die derzeitigen Mitglieder des Seniorenrates für ein weiteres Jahr zu bestellen. Dazu zählen folgende Mitglieder: Helmut Adam, Marita Beyme, Uwe Doderer, Hans-Peter Ernst, Frank Fürle, Gerd Hafner, Klaus Haßmann, Christian Haupert, Robert Heiberger, Antje Jessen, Anneliese Kiefer, Günter Maier, Bernd Radzei, Hans-Dieter Spicker, Ian Thorley, Gisela Zausig. Das Ehrenamt ist zunächst für ein weiteres Jahr verlängert worden – vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.


Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (Wegesanierungen) in Kappelwindeck: Zustimmungserklärungen zur Zuteilung von gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie zur Vertretung der Teilnehmergemeinschaft

Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt, dass sich die Stadt Bühl zur Durchführung des geplanten noch anzuordnenden Flurbereinigungsverfahrens in Kappelwindeck zu folgenden Zustimmungen verpflichtet: 1. Nach Paragraf 42 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) stimmt die Stadt zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden, Klima und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit im Plan nach Paragraf 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zustande kommt. 2. Die Stadt stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (Paragraf 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).


Erhebung einer Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten ab 2021

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für das Jahr 2021 eine Betriebskostenpauschale für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten in Höhe von 0,65 Euro pro Quadratmeter von den Nutzern zu erheben. Zudem hat das Gremium die Verwaltung einstimmig beauftragt, ab dem Jahr 2022 eine Anpassung dieses Betrages zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierzu soll die sogenannte Arbeitsgemeinschaft Vereinsförderung erneut eingebunden werden.


Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung Waldhägenich für das Rechnungsjahr 2020

Der Gemeinderat hat den Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl für das Rechnungsjahr 2020 zur Kenntnis genommen.


Jahresbericht 2020 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich

Der Gemeinderat hat den Jahresbericht 2020 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich zur Kenntnis genommen.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl