Wettbewerb kann weitergehen
Nach einer monatelangen Zwangspause kann die Stadt Bühl den Architektenwettbewerb für den Neubau des Kindergartens in Moos wieder voranbringen. Im vergangenen Mai musste das Verfahren wegen eines Rechtsstreits vorerst gestoppt werden. Nachdem auch das Oberlandesgericht die Beschwerde des Klägers abgewiesen hat, kann der Wettbewerb nun fortgesetzt werden. Nach ursprünglicher Planung hätte das Preisgericht im Sommer zusammenkommen sollen, nun ist die Sitzung für das Frühjahr 2022 vorgesehen. „Wenn wir nächstes Jahr dann noch die Baugenehmigung hinbekommen, könnten wir Anfang 2023 mit dem Bau des Kindergartens beginnen“, meint Oberbürgermeister Hubert Schnurr.
Den Rechtsweg beschritten hatte eines der 45 Planungsbüros, die sich im Frühjahr bei der Stadt für die Teilnahme an dem Wettbewerb beworben hatten. Elf von ihnen wurden zugelassen. Vier weitere Architekten aus Bühl waren von Beginn an gesetzt. Ein Büro, das mit seiner Bewerbung nicht zum Zug kam, beschwerte sich über die Entscheidung der Stadtverwaltung bei der Vergabestelle des Regierungspräsidiums. Daraufhin musste der im April gestartete Wettbewerb bereits nach wenigen Wochen wieder gestoppt werden. Die Vergabekammer des Landes wies die Beschwerde des Architekten ab, woraufhin dieser vor Gericht ging.
Der bisherige Kindergarten in Moos stammt aus den 70er Jahren und gilt als nicht mehr sanierungsfähig. Geplant ist sein Abriss und ein Neubau einer zweigruppigen Kita an gleicher Stelle für bis zu 50 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren. Die Bauzeit der neuen Einrichtung beträgt voraussichtlich ein Jahr. Die Stadt rechnete im März, zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gemeinderats, für den Neubau mit Kosten in Höhe von 1,5 bis zwei Millionen Euro.