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Seit Mittwoch gilt die 2G-Regel


Aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen wurde in Baden-Württemberg am Mittwoch die sogenannte Alarmstufe erreicht. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen lag an diesem Tag, zum zweiten Mal in Folge, deutlich über dem kritischen Wert von 390. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel vor: Deshalb haben seit Mittwoch nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Museen, Kinos, Schwimmbädern oder Fitnessstudios sowie zu öffentlichen Veranstaltungen. Im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht – es reicht ein negativer Schnelltest. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung.

Städtische Einrichtungen mit 2G

In Bühl greift die 2G-Regel in der Mediathek, im Bürgerhaus Neuer Markt, den Mehrgenerationenhäusern, im Stadtmuseum, bei der Ausstellung von Naomi Leshem sowie auch an der Städtischen Schule für Musik und darstellende Kunst. Auf einen noch nicht bestimmten Termin wurde daraufhin seitens des Veranstalters die für Sonntag, 21. November, im Bürgerhaus vorgesehene Multivisionsshow „Wildnis vor der Haustür“ verschoben.

Adventsmarkt fraglich

Auf dem Prüfstand steht noch das ausgearbeitete 2G-Konzept mit einem umzäunten Adventsmarkt, der eigentlich am 26. November beginnen soll. Mit dem Aufbau wird aber vorerst noch nicht begonnen, die Stadtverwaltung kann sich eine Alternative mit Ständen in der Innenstadt – wie im Vorjahr – sehr gut vorstellen. Eine finale Entscheidung soll gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Innenstadtgemeinschaft Bühl in Aktion getroffen werden.

Keine größeren Fastnachtsveranstaltungen

Zur Fastnachtszeit wird es voraussichtlich keine größeren Veranstaltungen in Bühl geben. Bei einem Treffen mit den Vereinen Anfang dieses Monats hatte man sich bereits von Umzügen und Saalveranstaltungen abgewendet. Vorstellbar sind, Stand heute, allenfalls kleinere Veranstaltungen im Freien.

Rathäuser bleiben bei Status quo

Bei den Rathäusern und Ortsverwaltungen bleibt es beim Status quo: Sie sind für den Besucherverkehr weiterhin frei zugänglich, es wird jedoch dringend empfohlen, einen Termin zu vereinbaren beziehungsweise Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder Post zu erledigen. Im Rathaus 2 ist für eine persönliche Vorsprache weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, ausgenommen ist das Bürger-Service-Center. Besuche von Jubilaren werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Die städtischen Seniorenweihnachtsfeiern sowie auch der Neujahrsempfang waren bereits zuvor abgesagt worden.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl