Aktuelles

Fahrkarten nur noch im Bürgeramt


Das Stempeln zum Fahrtantritt ist Geschichte: Zum großen Fahrplanwechsel am kommenden Sonntag, 12. Dezember, werden alle Verkehrsunternehmen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) nur noch Fahrkarten ausgeben, die zum sofortigen Fahrtantritt berechtigen. Das Entwerten der Tickets in den Bussen und Bahnen im Verbundgebiet ist dann nicht mehr notwendig. Diese Änderung im System hat auch zur Folge, dass in Bühl zukünftig nur noch im Bürgeramt im Rathaus 2, Hauptstraße 41, Fahrkarten (zum sofortigen Fahrtantritt) verkauft werden. In den Ortsverwaltungen gibt es ab sofort keine Tickets mehr.

Wie der KVV mitteilt, spiegelt der Abschied vom Entwerten der Karten das sich ändernde Kundenverhalten wider. Die Zahl der Einzelfahrscheine, die in Papierform gekauft werden und bislang noch abgestempelt werden müssen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen.

Letztmalig werden im KVV-Gebiet am morgigen Samstag unentwertete Fahrscheine ausgegeben. Für diese Fahrscheine gilt dann, wie bisher nach jedem Tarifwechsel, eine Aufbrauchsfrist von sechs Monaten bis zum 11. Juni 2022. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Nicht entwertete Tickets können noch bis zum 31. Dezember 2022 in den KVV-Kundenzentren umgetauscht werden.

Zahlreiche Änderungen treten ab Sonntag obendrein zum großen bundesweiten Fahrplanwechsel auch auf den Bus-, Tram- und Stadtbahnlinien der Verkehrsunternehmen im KVV in Kraft. Auch die Citylinien (Linie 271 bis 274) sind davon betroffen – allerdings nur geringfügig. Die jeweils letzte Fahrt des Anruf-Linien-Taxis in die Ortsteile startet künftig 15 Minuten früher und damit bereits um 0:10 Uhr ab Bühl und nimmt Umsteiger aus der S71 mit Ankunft in Bühl um 0:01 Uhr mit.

Der KVV rät allen Fahrgästen, vor der ersten Fahrt ab dem 12. Dezember die elektronische Fahrplanauskunft unter www.kvv.de zu nutzen, um sich über eventuelle Änderungen zu informieren. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen zu den Änderungen des Fahrkarten-Systems.

^
Redakteur / Urheber
Stadt Bühl