Aktuelles

Corona-Test positiv – was nun?


Da sich das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt aufgrund des hohen und flächendeckenden Infektionsgeschehens nicht mehr automatisch bei Personen mit einem positiven Corona-Test meldet, hat das Amt einen Handlungsleitfaden für Betroffene erstellt. Dieser liefert die wichtigsten Informationen für das persönliche Handeln.


Begeben Sie sich in Quarantäne

  • die Wohnung/das Haus darf nicht verlassen werden
  • direkter Kontakt zu den weiteren Personen im Haushalt vermeiden
  • auch wenn man geimpft oder genesen ist, muss man in Quarantäne
  • die Quarantäne endet zehn Tage nach dem Erstnachweis des Corona-Virus (Abstrichdatum)
  • wenn man einen positiven Schnelltest hat, muss man noch einen PCR-Test machen. Wenn dieser negativ ist, entfällt die Quarantäne

Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, rufen Sie je nach Befinden Ihren Hausarzt, den hausärztlichen Notdienst (Telefon: 116 117) oder den Rettungsdienst an.


Wer muss noch in Quarantäne (Kontaktpersonen)?

  • Wer mit dem Betroffenen in der gleichen Wohnung/im gleichen Haushalt zusammenlebt, muss ebenfalls sofort in Quarantäne. Ausnahme: Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion beziehungsweise Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.
  • Wenn Personen aus dem Haushalt selbst positiv getestet werden, gilt für sie die Quarantäne.
  • Die Quarantäne für die Personen aus dem Haushalt endet zehn Tage nach dem Datum der Probenahme (Abstrichdatum) der betroffenen Person.
  • Bitte informieren Sie selbst Menschen, mit denen Sie in den letzten Tagen engeren Kontakt hatten (Freunde, Kollegen, etc.). Diese Personen müssen nicht in Quarantäne, sollten aber darauf achten, ob sie Symptome bekommen


Kann die Quarantäne früher beendet werden?

  • Man wurde positiv getestet: Ab Tag sieben der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag sieben mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit
  • Kontaktpersonen können sich ebenfalls ab dem siebten Tag freitesten
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag fünf möglich
  • Für den PCR-/Schnelltest darf man die Quarantäne unterbrechen und das Haus / die Wohnung verlassen. Für die Fahrt zur Teststelle unbedingt beachten: Abstand halten und medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske tragen. Am besten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren


Quarantäne-Bescheinigung

Sie und Ihre Haushaltsangehörigen können eine Bescheinigung über die Quarantänezeit erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an das Rathaus der Stadt / Gemeinde, in der Sie wohnen.

Zum Antrag der Stadt Bühl (Word-Datei)


Weitere Informationen

  • Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Rastatt: www.landkreis-rastatt.de/corona
  • Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auch auf der Homepage des Sozialministeriums www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-quarantaene und bei der Hotline des Landesgesundheitsamtes unter Telefon (07 11) 90 43 95 55
  • Eine Hotline in anderen Sprachen gibt es beim Sozialministerium unter Telefon (07 11) 41 01 11 60
  • Informationen, Rat und Hilfe bekommen Sie über die Corona-Hotline im Gesundheitsamt von montags bis freitags zwischen 8:00 und 16:30 Uhr unter Telefon (0 72 22) 3 81 23 00, per E-Mail an amt23(at)landkreis-rastatt.de oder über das Kontaktformular
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl