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Auch Viertimpfungen möglich


Ab sofort sind in den Impfambulanzen des Landkreises Rastatt auch Viertimpfungen möglich. Bei angepassten Öffnungszeiten finden Impfungen in Bühl in der Reblandhalle Altschweier am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr statt. In Gaggenau ist dies möglich am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr. Im Rastatter Rossi-Haus besteht von Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit zur Impfung.

Viertimpfungen beziehungsweise zweite Auffrischimpfungen sind laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) aktuell ausschließlich für Menschen ab 70 Jahren, Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung möglich. Für Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt dies frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Impfungen sind in allen Impfambulanzen während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Es stehen aber auch weiterhin Termine zur Buchung über das Termintool zur Verfügung. Impfungen bei Kindern zwischen fünf und elf Jahren werden nur im Rahmen spezieller Aktionen mit Termin und im Beisein einer sorgeberechtigen Person durchgeführt. Termine hierfür sind – sofern verfügbar – über das Termintool auf www.landkreis-rastatt/impfen.de buchbar.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl