Aktuelles

Haushaltsplan 2022 verabschiedet


Der Bühler Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend, 16. Februar, den Haushaltsplan 2022 mehrheitlich verabschiedet. Während die Fraktionsmitglieder der CDU, FW, SPD und FDP zustimmten, enthielten sich die Mitglieder der GAL-Fraktion bei der Abstimmung. Zudem hat das Gremium in dieser Sitzung die Erhöhung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B beschlossen. Während der Hebesatz für die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte steigt, sind es bei der Gewerbesteuer ein Anstieg um 15 Prozentpunkte.

Im öffentlichen Teil der Sitzung hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) / Beschluss der Neufassung

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer mehrheitlich beschlossen.


Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 / Stellungnahme der Fraktionen / Beschluss der Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitband“

Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung 2022 sowie die Wirtschaftspläne 2022 der beiden Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung“ und „Breitbandnetz“ mehrheitlich beschlossen.


Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteher von Altschweier und Eisental

Aufgrund der eingegangenen Vorschläge hat der Gemeinderat jeweils einstimmig Dirk Bühler zum ersten Stellvertreter der Ortsvorsteherin von Eisental gewählt sowie Timo Gretz zum zweiten Stellvertreter des Ortsvorstehers von Altschweier.


Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Gemäß Artikel 13 Absatz 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit Paragraf 95 b Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und Paragraf 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung einstimmig festgestellt: 1. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt. 2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß Paragraf 111 GemO ist erfolgt. 3. Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß Paragraf 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. 4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.


Bebauungsplan der Innenentwicklung und zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen „Eilseeweiher, zweite Änderung und Ergänzung“ in Moos nach Paragraf 13a BauGB und nach Paragraf 13b BauGB / Städtebaulicher Vertrag / Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat den Oberbürgermeister einstimmig ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Eilseeweiher, zweite Änderung und Ergänzung“ gemäß einer Anlage mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Zudem hat das Gremium einstimmig die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß einer weiteren Anlage aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung beschlossen. Obendrein haben die Räte einstimmig den Bebauungsplan „Eilseeweiher, zweite Änderung und Ergänzung“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz und Gutachten Schall vom 12. Januar 2022 als zusammengefasste Satzung beschlossen.


Beregnungsanlage mit Zisterne (und Wasserpufferspeicher) zur Bewässerung der Sportplätze beim SV Weitenung und Investitionszuschuss für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage

Der Gemeinderat hat der erforderlichen Erhöhung des Zuschusses von 53.308,21 Euro auf 100.392,51 Euro an den SV Weitenung sowie der Vorfinanzierung des gesamten Projektes durch die Stadt Bühl mehrheitlich zugestimmt und beschlossen, dass die Stadt Bühl dem Sportverein für den Neubau eines Geräteraumes und die Sanierung der Zaunanlage einen einmaligen Zuschuss von 4.795 Euro gewährt.


Wander- und MTB-Konzeption: Beauftragung Teil zwei – Beschilderungsplanung und Digitalisierung

Der Gemeinderat hat der Auftragsvergabe an die Agentur „Tour Konzept“ einstimmig zugestimmt.


Einführung der digitalen Alarmierung bei der Freiwilligen Feuerwehr Bühl / Umbau Funktisch Feuerwehrzentrale

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass zur Einführung der digitalen Alarmierung die Firma KTF Selectric aus Ehningen mit der Umrüstung des Funktisches in der Zentrale der Freiwilligen Feuerwehr für den Betrag von 69.746,50 Euro beauftragt wird.


Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl 4. Quartal 2021

Der Gemeinderat hat die in einer Anlage einzeln aufgeführten Spenden beziehungsweise Zuwendungen gemäß Paragraf 78 Absatz 4 GemO im Namen der Stadt Bühl einstimmig angenommen.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl