Aktuelles

Impfpflicht im Gesundheitswesen


Das Gesundheitsamt Rastatt/Baden-Baden informiert im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz, dass auch alle selbstständig tätigen Personen, die einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, unter die Nachweispflicht fallen.

Alle selbstständig Tätigen sind daher verpflichtet, falls sie nicht über einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis verfügen, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Verhütung der Übertragung von Krankheiten tragen.

Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de abrufbar.