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Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes der Stadt Bühl auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

Der Gemeinderat der Stadt Bühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2022 den Lärmaktionsplan der Stadt Bühl vom 22. Juni 2022 auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) beschlossen.

Der Lärmaktionsplan ist auf Grund gesetzlicher Vorgaben, basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie, turnusmäßig, zur Senkung der Lärmbelastung, zu erstellen.

Für die Gesamtgemarkung Bühl wurde das Ing.-Büro Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Winnenden, mit den schalltechnischen Untersuchungen beauftragt (öffentliche Bekanntmachung am 14. Februar 2020). Die Beauftragung umfasste Datenerhebungen und Grundlagendaten aufzuarbeiten mit detaillierter Durchführung der Lärmanalyse und der Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen.

Der Fokus richtete sich wie gesetzlich vorgegeben auf die vom Land kartierten Hauptverkehrsstraßen, Autobahn, Bundestraße sowie Landesstraßen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) von 2017 berücksichtigt alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen ab 8.200 Kfz/24 h beziehungsweise 3 Millionen Kfz/Jahr. Da in Bühl jedoch weitere Straßen mit diesem Verkehrsaufkommen betroffen und vorhanden sind, wurden Straßenabschnitte in den Untersuchungsrahmen mitaufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Vimbucher Straße, teilweise Rheinstraße, Grabenstraße, Bühlertalstraße, Hauptstraße und teilweise die K3749.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 21. Juli 2021 für die Dauer eines Monats, von 13. September 2021 bis einschließlich 15. Oktober 2021, öffentlich aus. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse der Abwägung wurden für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.

Im Lärmaktionsplan sind konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen, welche in einem konkreten Maßnahmenkatalog enthalten sind.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Bühl mit Anlagen kann bei der Stadt Bühl beim Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Stadtplanung, Rathaus V, Friedrichstraße 6, Zimmer 1.04, während der üblichen Dienststun­den sowie auf der Homepage der Stadt Bühl eingesehen werden. Jedermann kann den Lärmaktionsplan einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Bühl tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Bühl, den 5. August 2022

Hubert Schnurr
Oberbürgermeister

Zum Herunterladen:

Lärmaktionsplan (PDF)

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl