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Änderungen im Infektionsschutzgesetz


Bislang sind grundsätzlich zwei Impfdosen für die Grundimmunisierung gegen das Coronavirus notwendig, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Das ändert sich im Herbst, informiert das Landratsamt Rastatt. In wenigen Wochen tritt eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Dadurch wird die bestehende Regelung verschärft, heißt es in einer Pressemitteilung.

Derzeit spielt es bei den Beschränkungen kaum eine Rolle, wie häufig man gegen das Coronavirus geimpft worden ist. Fast nirgends wird der Impfstatus abgefragt oder kontrolliert. Das könnte sich aufgrund erneut steigender Infektionszahlen im Herbst und Winter allerdings - vor allem für Menschen ohne Booster-Impfung - wieder ändern.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt nur noch als "vollständig geimpft", wer dreimal gegen das Coronavirus geimpft worden ist, betont das Landratsamt. Ausnahmen bei der Anzahl der für die Grundimmunisierung erforderlichen Impfungen soll es nach Infektionen mit dem Virus geben. Für die Ausnahmeregelung muss die Sars-CoV-2-Infektion mit einem PCR- oder Antikörpertest nachgewiesen sein.

Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, solle auch über eine zweite Auffrischimpfung nachdenken, um für den bestmöglichen Impfschutz zu sorgen. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden neuen Infektionswelle im Herbst sei eine frühzeitige Vorsorge gegen eine Ansteckung mit dem Virus sinnvoll. Durch eine Auffrischimpfung bilde das Immunsystem mehr Antikörper. Die Immunantwort verstärke sich. Mit dem zweiten Booster sei der Körper besser gegen das Corona-Virus gerüstet.

Corona-Schutzimpfungen werden im Kreisimpfzentrum in Rastatt, Kapellenstraße 34 (ehemaliges "Café Pagodenburg"), angeboten. Von Dienstag bis Freitag sind die Impfungen von 12:00 bis 18:00 Uhr mit und ohne Termin möglich. Im Impfzentrum stehen die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna bereit. Nuvaxovid von der Firma Novavax und Jcovden von Johnson & Johnson werden ebenfalls angeboten. Kinderimpfungen finden samstags in dreiwöchentlichem Turnus statt. Die nächste Kinderimpfaktion ist am Samstag, 27. August, von 12:00 bis 18:00 Uhr. Für die Kinderimpfaktionen ist eine vorhergehende Terminbuchung über die Internetseite des Impfzentrums möglich. Die Koordinierungsstelle für die Mobilen Impfteams (Mit) beim Kreisimpfzentrum bietet weiterhin ab 15 Personen mobile Impfeinsätze vor Ort an. Terminvereinbarungen für Impfaktionen unter Telefon (0 72 22) 3 81 56 78 oder per E-Mail an mit(at)landkreis-rastatt.de.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut hat ihre Covid-19-Impfempfehlung in der vergangenen Woche aktualisiert. Die Stiko empfiehlt nun eine zweite Booster-Impfung (Viertimpfung) generell ab einem Alter von 60 Jahren. Zudem wird Menschen ab fünf Jahren mit einer Grunderkrankung, aus der sich ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf ergibt, diese weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird auch weiterhin die vierte Impfung empfohlen. Die Stiko rät davon ab, auf einen angepassten Impfstoff zu warten, sondern empfiehlt eine Impfung mit den derzeitigen Impfstoffen, da diese ebenfalls nachweislich gegen die aktuell zirkulierenden Omikron-Varianten Schutz bieten. Für die zweite Auffrischimpfung soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zur letzten Covid-19-Impfung beziehungsweise zu einer vorangegangenen Infektion eingehalten werden.

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Redakteur / Urheber
Landratsamt Rastatt