Förderprogramme Bühl Grün und Solar
Die Stadt Bühl legt zum 1. Januar 2023 zwei Förderprogramme auf, die aus dem Nachhaltigkeitsfonds der Stadt finanziert werden. Vorgesehen ist eine Förderung von pauschal 40 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung mit einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Maßnahme. Das Gesamtvolumen des Programms liegt bei 20.000 Euro. Für das Förderprogramm Solar werden 80.000 Euro bereitgestellt. Die dortigen Förderschwerpunkte können dem Gemeinderatsbeschluss unten entnommen werden sowie unter unseren Fragen und Antworten zum Förderprogramm Solar
Im öffentlichen Teil der Sitzung am 16. November wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Bühl
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Autohaus Gerstenmaier Baden GmbH, Rastatt, mit der Lieferung von zwei VW T6 zum Gesamtpreis von 99.359,94 Euro beauftragt wird. Die Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen-Flehingen, wird mit dem Ausbau und der Beladung zum Gesamtpreis von 33.498,50 Euro beauftragt. Die Firma design112 GmbH, Limburg, wird mit der Fahrzeugbeschriftung und der Beklebung mit retroreflektierender Folie zum Gesamtpreis von 7.388,48 Euro beauftragt.
Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig die dritte Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 23. November 2016.
Wirtschaftsplan der Bühler Innovations- und TechnologieStartUps GmbH (BITS GmbH) für das Wirtschaftsjahr 2023 mit fünfjähriger Finanzplanung
Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan 2023 der BITS GmbH, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und fünfjähriger Finanzplanung, einstimmig zugestimmt und weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, den Wirtschaftsplan 2023 der Gesellschafterversammlung der BITS GmbH zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Bühler Innovations- und TechnologieStartUps GmbH (BITS GmbH); Zustimmung des Gemeinderates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH einstimmig an, der Gesellschafterversammlung der BITS GmbH die Vergabe der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 an das Büro HS Treuhand GmbH, Sézanner Straße 70, 76316 Malsch, zu empfehlen. Außerdem weist das Gremium die Gesellschafterversammlung einstimmig an, folgenden Beschluss zu fassen: Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 wird dem Büro HS Treuhand GmbH, Sézanner Str. 70, 76316 Malsch, übertragen.
Kommunales Förderprogramm „Bühl Grün“
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Förderprogramm zur Dachbegrünung „Bühl Grün“ gemäß einer Anlage.
Kommunales Förderprogramm „Solar“
Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig das Förderprogramm „Solar“ und mit folgenden Förderschwerpunkten: - Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 3 bis 35 kWp werden mit 150 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung (kWp) gefördert bis zu einem maximalen Fördersatz in Höhe von 1.500 Euro (Vgl. § 3 Abs. 4 & 5). - Für bestehende Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft und die von einer Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung umgestellt werden, wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Austausch des Stromzählers auf einen Zweirichtungszähler in Höhe von 150 Euro als Festbetrag gewährt (Vgl. § 3 Abs. 6). - Für steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Balkonmodule/Mini PV) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 300 Euro als Festbetrag gewährt (Vgl. § 3 Abs. 7). Gefördert werden Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen. Die Finanzierung soll bis zu einem Gesamtvolumen in Höhe von 80.000 Euro über den Nachhaltigkeitsfonds erfolgen. Weitere Einzelheiten der Förderung wurden gemäß einer Anlage „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Bühl“ beschlossen.
Überörtliche Prüfung der Bauausgaben 2017 bis 2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Der Gemeinderat nahm vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes Kenntnis.