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Einsatz für Tempo 30


Die Stadt Bühl schließt sich der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte“ an. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig beschlossen. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt ein Bundesgesetz fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen beziehungsweise vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Oberbürgermeister Hubert Schnurr kann sich der Forderung der Initiative nur anschließen: „Auf der Mobilitätsklausur im vergangenen Jahr hat sich unser Gemeinderat für flächendeckend Tempo 30 im Stadtgebiet ausgesprochen“, erklärt der OB. Eine neue Regelung könne auch das Wirrwarr beenden und den Schilderwald lichten. Schnurr hatte deshalb dem Gemeinderat auch vorgeschlagen, dass sich die Stadt Bühl der Initiative „Lebenswerte Städte“ anschließen solle.

Das Gremium folgte dem Ansinnen des Oberbürgermeisters und beauftragte ihn im Rahmen des Beitrittsschreibens folgende Erklärung für die Stadt Bühl abzugeben:

  • 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
  • 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
  • 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17. Januar 2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
  • 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (unter anderem zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um gegebenenfalls bei den Regelungen beziehungsweise deren Anwendung nachsteuern zu können.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl