Aktuelles

Bescheide werden verschickt


Die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl informiert, dass derzeit rund 9.800 Abfallgebührenbescheide verschickt werden. Die Bescheide enthalten die Abrechnung für das vergangene Jahr, worin alle genutzten Leistungen wie Leerungen, Sperrmüll und gegebenenfalls Behältertausch aufgeführt sind, sowie eventuelle Nachberechnungen und die Vorauszahlung der Mindestgebühr für dieses Jahr. Die Leerungen werden durch einen Chip in der Tonne gezählt. So werden nur Behälter abgerechnet, die zur Abholung am Gehweg- beziehungsweise Straßenrand bereitgestellt wurden. Die Abfallwirtschaft rät, gegebenenfalls die Behälternummer an der Tonne mit der im Gebührenbescheid genannten zu prüfen.

Sofern Behälter in der Zeit des Abrechnungslaufs zurückgegeben oder getauscht wurden, wird dies im Folgemonat abgerechnet. Wenn ein Abbuchungsauftrag besteht, bittet die Abfallwirtschaft darum, zur Vermeidung von Mahngebühren zu prüfen, ob die im Bescheid genannte Bankverbindung noch besteht beziehungsweise ob der Betrag davon abbuchbar ist. Ebenso wird darum gebeten, sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen beim Rechnungsempfänger ergeben (zum Beispiel Eheschließung, Nachwuchs, Sterbefall, Umzug, Bankverbindung, Firmennamenwechsel), diese gleich der Abfallwirtschaft mitzuteilen.

Außerdem bittet die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl um Verständnis, wenn es bei Rückfragen unter der Telefonnummer (0 72 23) 93 55 45 oder bei Anfragen an abfallwirtschaft(at)buehl.de zu Wartezeiten kommen kann. Die Abfallgebühren sind seit 2013 in Bühl unverändert.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl