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Vier Räume müssen gereinigt werden


Böse Überraschung in der Tulla-Schule in Vimbuch: Im Rahmen von Arbeiten während der Fastnachtsferien sind im Erdgeschoss des Altbaus schadstoffbelastete Bauteile festgestellt worden. Nach einer Materialentnahme und einer notwendigen Analyse in einem akkreditierten Labor bestätigte sich der Verdacht auf eine Asbestbelastung eines Plattenstückes oberhalb der in der Decke verbauten Platte dieses Raumes.

Experten einer Fachfirma hatten nach dem Befund Ende vergangener Woche sofort Sicherungsmaßnahmen ergriffen. In enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landkreises Rastatt, das das Verfahren leitet, wurde zudem ein Maßnahmenplan festgelegt. Dieser beinhaltet die Versiegelung des Deckenausschnittes und die vollständige Reinigung mit anschließender Freimessung des betroffenen Klassenraumes. Ebenso sieht dieser Maßnahmenplan eine entsprechende Verfahrensweise mit den drei angrenzenden Räumen des Altbaus im Erdgeschoss vor.

Der Unterricht von zwei Klassen muss deshalb voraussichtlich für die kommenden ein bis zwei Wochen in den Neubau der Grundschule verlegt werden. Außerdem findet die Kernzeitenbetreuung vorerst im Musiksaal der Schule statt. Damit kann für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte ein gefahrloser Schulbetrieb gewährleistet werden. Die Eltern der Schulkinder sind am Montag entsprechend informiert worden.

In einem zweiten Schritt wird eine Deckensanierung in den vier Räumen erfolgen. Hierfür werden mit den Osterferien die nächstmöglichen Schulferien angepeilt. Der Deckenaufbau wird dabei komplett entfernt. Im Zuge der Erneuerung werden auch der Brandschutz ertüchtigt und die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) eingebaut. Der Asbest-Nachweis in Kombination mit dem Einbau der dauerhaften RLT-Anlagen ist der Anlass, die grundlegende Deckensanierung vorzunehmen.

Die vorliegenden Laborwerte verpflichten nicht dazu – sie liegen über dem Toleranzwert, aber unterhalb der Werte für eine Sanierungsverpflichtung. Bereits mit dem abgeschlossenen ersten Maßnahmenpaket wird eine ausreichende Wirkung erzielt: Nach der Freimessung gilt die Gefahr als gebannt. Die Schadstoffe sind dann so gebunden, dass sie keine Gefahr darstellen können.

Auch wenn es derzeit keine Veranlassung hierfür gibt, wird die Stadt Bühl außerdem eine großflächige Untersuchung auf weitere Schadstoffe vornehmen lassen. Vorgesehen ist, dass ein Büro für Schadstoffmessung zeitnah die entsprechenden Proben nimmt.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl