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Appell an Hundebesitzer


Nachdem in den vergangenen Wochen vermehrt Klagen über freilaufende Hunde sowie Verunreinigungen durch Hundekot eingegangen sind, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass für alle Hunde innerhalb des Ortes (für Kampfhunde auch außerhalb) ein Leinenzwang gilt. Außerdem dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Ebenso sind bestehende Verbote aus dem Naturschutzgesetz zu beachten, wie sie etwa im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich gelten.

Hundehalter haben außerdem dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichten. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Die Stadtverwaltung bittet daher alle Hundebesitzer, die Regelungen zur Leinenpflicht zu beachten und Hundekot ordnungsgemäß zu beseitigen. Hierfür stehen im Stadtgebiet zahlreiche Hundekotbehälter und Tütenspender zur Verfügung.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl