Schweigeminute für Dr. Jan Ernest Rassek
Mit einer Schweigeminute hat der Gemeinderat am Mittwochabend Dr. Jan Ernest Rassek gedacht. Der Bühler Ehrenbürger ist am vergangenen Sonntag verstorben. „In Bühl hat Dr. Rassek liberale Geschichte geschrieben“, sagte Oberbürgermeister Hubert Schnurr. Im Laufe seines kommunalpolitischen Wirkens über mehr als drei Jahrzehnte habe er sich viel Achtung und großes Vertrauen erworben. 2015 hatte Dr. Rassek für seine herausragenden Verdienste die Bürgermedaille erhalten, zwei Jahre später wurde ihm die höchste Auszeichnung zuteil, die eine Stadt zu vergeben hat: die Ehrenbürgerwürde.
In seiner öffentlichen Sitzung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Bühl
Gemäß Paragraf 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221), hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 einstimmig festgestellt und den Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss ist als PDF unter www.buehl.de/finanzen eingestellt.
Fassadensanierung Mediathek; Vergabe Putzarbeiten
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Firma ISP Fassadenbau GmbH aus Börrstadt den Auftrag für das Gewerk Putzarbeiten in Höhe von 115.395,49 Euro erhält.
Neufassung der Richtlinien der Stadt Bühl für die Förderung von internationalen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft und Auslandsbeziehungen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Richtlinien der Stadt Bühl für die Förderung von internationalen Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft und Auslandsbeziehungen.
Einziehung des Wegegrundstücks Flurstück-Nummer 2937 in der Yburgstraße Gemarkung Weitenung
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Wegegrundstück Flurstück-Nummer 2937, Gemarkung Weitenung, für den Fußverkehr zu sperren und die erforderliche Einziehung durchzuführen.
Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl (zweites Quartal 2023 und Nachtrag erstes Quartal)
Der Gemeinderat hat die in einer Anlage einzeln aufgeführten Spenden / Zuwendungen gemäß Paragraf 78 Absatz 4 Gemeindeordnung im Namen der Stadt Bühl einstimmig angenommen.