Haushalt bei vier Gegenstimmen genehmigt
Bei vier Gegenstimmen aus den Reihen der GAL-Fraktion hat der Gemeinderat den Haushaltsplan für 2024 genehmigt. GAL-Sprecher Walter Seifermann begründete das Stimmverhalten damit, dass es nach der Ausrufung des Klimanotstands 2019 keine ausreichenden konkreten Maßnahmen gegeben habe. Mit der gleichen Begründung hatte die GAL bereits im vergangenen Jahr dem Etat die Zustimmung verweigert.
Für das Haushaltsjahr ist ein Minus von 1,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Stellungnahmen der Fraktionen und der Freien Wähler zum Haushaltsplan sind unter www.buehl.de/finanzen eingestellt, ebenso die Haushaltsrede von Oberbürgermeister Hubert Schnurr. Von der GAL liegt keine schriftliche Stellungnahme vor.
Im öffentlichen Teil seiner Sitzung am Mittwoch, 20. März, im Friedrichsbau hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Verabschiedung des Haushaltsplans 2024
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung 2024 sowie die Wirtschaftspläne 2024 der beiden Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Breitbandnetz mehrstimmig beschlossen.
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bühl, Ausrückebereich Bühl-West
Der Gemeinderat hat die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bühl, Ausrückebereich Bühl-West, zum Gesamtpreis von 565.789,47 Euro einstimmig beschlossen. Der Auftrag wird wie folgt vergeben: Fahrgestell zum Gesamtpreis von 146.652,97 Euro an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH; Aufbau und Beladung zum Gesamtpreis von 412.418,95 Euro an die Firma Josef Lentner GmbH; Beklebung und Beschriftung zum Gesamtpreis von 6.717,55 Euro an die Firma design 112.
Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.5 „Erneuerbare Energien“ – Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003; fristgerechte Stellungnahme
Der Gemeinderat hat den Oberbürgermeister einstimmig ermächtigt, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben: Sehr geehrter Herr Berger, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Anhörung zu diesem Fortschreibungsverfahren. Ich sende Ihnen fristgerecht die Stellungnahme der Stadt Bühl. Die Stadt Bühl hat die beiden Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen auf Gemarkung Weitenung, FSA 55 und FSA 95, zur Kenntnis genommen. Allerdings sollte im Textteil auf Seite 11 bei FSA 95 die falsche Bezeichnung der Gemeinde korrigiert werden, richtig Bühl (anstelle Rastatt), mit der weiteren Bezeichnung Baggersee Bühl-Weitenung. Die Stadt Bühl hat zudem das Vorranggebiet FSA 56, Bezeichnung Ehlet, auf Gemarkung Baden-Baden-Rebland, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Bühl, Ortsteil Vimbuch, in den Unterlagen festgestellt und zur Kenntnis genommen.