Aktion gegen Gehwegnutzung durch Radfahrer
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ So lautet Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der die Grundregeln für das Miteinander im Straßenverkehr definiert.
Diese Regel gilt selbstverständlich auch für Radfahrer und Fußgänger. Gegenseitige Rücksichtnahme könnte so manch unschöne Alltagssituation entschärfen, beziehungsweise sie würde gar nicht erst entstehen. Regelmäßig ist die Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer zu beobachten. Die Beschwerden darüber häufen sich. Dieses Verhalten wirft Fragen hinsichtlich der Sicherheit und Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln auf.
Aus diesem Grund möchte die Stadtverwaltung die aktuellen Regelungen der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Gehwegnutzung durch Radfahrer näher beleuchten. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Radfahrer den Gehweg nur benutzen, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrsschild („Radfahrer frei“) erlaubt ist. Das gleiche gilt für das Befahren von Fußgängerzonen durch Radfahrer. Doch auch hier gilt es, einige Regeln zu beachten.
Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen den Gehweg nutzen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg mit dem Rad befahren. Kinder bis acht Jahre dürfen von einer Aufsichtsperson (mindestens 16 Jahre alt) mit dem Rad begleitet werden. Für ältere Radfahrer ist die Benutzung des Gehweges grundsätzlich verboten.
Wenn die Nutzung des Gehweges oder der Fußgängerzone per Verkehrszeichen ausnahmsweise erlaubt ist, gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Fußgänger haben Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Eine angepasste Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit = Richtwert sieben bis zehn km/h) und eine rücksichtsvolle Fahrweise sind daher vorgeschrieben, gegebenenfalls muss man absteigen.
Um die Sicherheit und das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern zu verbessern, ist eine bewusste Sensibilisierung und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung. Daher wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Polizeirevier Bühl diese Woche eine Aktion zum Thema durchführen. Radfahrer werden in besonders sensiblen Bereichen der Innenstadt von den Beamten über das richtige Verhalten informiert werden. Es liegt in unser aller Verantwortung, die Regeln zu respektieren und für ein harmonisches Miteinander auf den Straßen zu sorgen.