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Kindergartenentgelte werden angepasst


Die Kosten für die Plätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen werden in zwei Stufen erhöht. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 11. September, mehrstimmig beschlossen. Die erste Erhöhung greift zum 1. November dieses Jahres, die zweite zum 1. September des nächsten Jahres. Die Stadtverwaltung hofft, so die durch den Ausbau der Krippen- und Tagesstättenangebote stark gestiegenen Betriebskosten decken zu können.

Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

  • Verpflichtung von Stadträtin Dr. Margret Burget-Behm

Gemäß Paragraf 32 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung ist Stadträtin Dr. Margret Burget- Behm öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

  • Erhöhung Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der mehrheitlichen Empfehlung des Kultur- und Sozialausschusses in nichtöffentlicher Sitzung vom 4. Juli 2024 mehrheitlich beschlossen, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 1. November 2024 und ab dem 1. September 2025 in folgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis zwölf Monate): Entgelte für Kinder von drei bis sechs Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind: ab 1. November 2024:116 Euro, ab 1. September 2025: 125 Euro; Regelbeitrag für das Zweitkind: 58 Euro, 62,50 Euro; Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten: 32 Euro, 35 Euro; Beitrag Spielgruppe für Flüchtlingskinder: 72 Euro, 77 Euro. Beitrag Ganztagsbetreuung ohne Essen: Betreuungszeit bis neun Stunden/Stück: 188 Euro, 202 Euro; Betreuungszeit bis 10,5 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) 215 Euro, 231 Euro; Ermäßigung für Zweitkinder: 58 Euro, 62,50 Euro.

Elternentgelte Krippenkinder (Kinder unter drei Jahren): Regelbetreuung: 175 Euro, 188 Euro; Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ): 212 Euro, 227 Euro; Ganztagsbetreuung bis neun Stunden/Stück: 308 Euro, 330 Euro; Ganztagsbetreuung bis 10,5 Stunden (GT) inklusive Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung): 355 Euro, 381 Euro.

Essensgeld: Frühstück: 14 Euro, 14 Euro; Mittagessen fünf Mal pro Woche: 85 Euro, 85 Euro; Mittagessen zwei Mal pro Woche: 34 Euro, 34 Euro.

Das dritte Kind einer Familie ist immer beitragsfrei, es wird lediglich ein Essensanteil erhoben. Für die Eingewöhnung werden 75 Prozent des maßgeblichen Entgelts (ohne Essensanteil) erhoben. Beginnt die Eingewöhnung erst in der zweiten Monatshälfte, werden 50 Prozent des Eingewöhnungsbeitrags berechnet.

  • Bühler Kindertageseinrichtungen; Stellenumfang und Kostenübernahme für hauswirtschaftliche Kräfte

Der Gemeinderat hat auf Grundlage der einstimmigen Empfehlung des Kultur- und Sozialausschusses in nichtöffentlicher Sitzung vom 4. Juli 2024 einstimmig beschlossen, die Personalkosten für die hauswirtschaftlichen Kräfte der Bühler Kindertageseinrichtungen gemäß dem eingeführten Stufenmodell (Stufe 1-3) mit 50 Prozent dauerhaft zu bezuschussen.

  • Bachschloss-Schule, Sanierung der Schulküche; Auftragsvergabe Kücheneinrichtung

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Firma Objekt und Küche (Bühl) den Auftrag für die neue Kücheneinrichtung (Elektro-Küchengeräte und Küchenmöbel) für die Schulküche der Bachschloss-Schule im ersten Obergeschoss der Werkrealschule (Raum W106) in Höhe von 67.362,65 Euro (brutto) erhält.

  • Investitionszuschuss für den Kindergarten St. Matthäus Eisental; Erneuerung des Parkettbodens im Flur und Malerarbeiten

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Kindergarten St. Matthäus Eisental für die Erneuerung des Parkettbodens im Flur und für notwendige Malerarbeiten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 10.776,42 Euro erhält.

  • Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung Waldhägenich für das Rechnungsjahr 2023

Der Vorstand der Naturschutzstiftung Waldhägenich hat den Geschäfts- und Vermögensbericht für das Jahr 2023 einstimmig beschlossen.

  • Jahresbericht 2023 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich

Der Gemeinderat hat den Jahresbericht 2023 für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich zur Kenntnis genommen.

  • Bühler Innovations- und Technologie Startups GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Anpassung der Anzahl an Aufsichtsräten im Verhältnis zu Gemeinderatsfraktionen

Der Gemeinderat hat die Gesellschaftsversammlung einstimmig angewiesen, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH (BITS GmbH) zu beschließen: Paragraf 7 Absatz 2 Ziffer c) erhält folgende Fassung: c) sechs weitere Vertreter der Stadt Bühl werden auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses von der Stadt Bühl entsandt. Das Entsenderecht der Stadt Bühl schließt das Recht der jederzeitigen Abberufung mit ein.

  • Bühler Innovations- und Technologie Startups GmbH; Aufnahme von Helmut Gerstner, Geschäftsführer der G.O. Engineering GmbH

Der Gemeinderat hat den Oberbürgermeister einstimmig ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der BITS GmbH Helmut Gerstner, Geschäftsführer der G.O. Engineering GmbH, in den Aufsichtsrat der BITS GmbH zu berufen.

  • Bühler Innovations- und Technologie Startups GmbH; Aufnahme von Manfred Homm, Leiter R&D Powertrain & E-Mobility bei der Firma Schaeffler Automotive Bühl GmbH & Co.KG

Der Gemeinderat hat den Oberbürgermeister einstimmig ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der BITS GmbH Manfred Homm, Leiter R&D Powertrain & E-Mobility bei der Firma Schaeffler Automotive Bühl GmbH & Co.KG, als stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden in den Aufsichtsrat der BITS GmbH zu berufen.

  • Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl; II. Quartal 2024 (plus Nachtrag I. Quartal)

Der Gemeinderat hat die in einer Anlage aufgeführten Spenden / Zuwendungen gemäß Paragraf 78 Absatz 4 Gemeindeordnung im Namen der Stadt Bühl einstimmig angenommen.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl