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Denkmalverträgliche Lösungen


Der Klimawandel gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit, denen sich die Gesellschaft in den verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereichen stellen muss. Zu den klimaschützenden Maßnahmen zählt insbesondere der Einsatz erneuerbarer Energien. Eine zentrale Komponente der Energiewende ist dabei Photovoltaik (PV). Gerade die Bestandsgebäude können hier einen wichtigen Beitrag leisten. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg zum 1. Januar 2022 die PV-Pflicht-Verordnung eingeführt, die die Pflichten zur Installation von PV-Anlagen an und um Gebäude regelt.

Doch wie können Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmalen, von denen es in Bühl rund 400 gibt, angebracht werden, ohne die historische Bausubstanz und das einheitliche Erscheinungsbild von Gebäuden, Dachlandschaften und Ortsbildern nachhaltig zu beeinträchtigen? Die städtische Abteilung Baurecht weist darauf hin, dass Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden grundsätzlich stets einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen – selbstverständlich auch die Installation einer PV-Anlage. Dies wird von der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde auch geprüft.

Leitlinien für die Entscheidung über die Erteilung einer solchen Genehmigung sind auf der städtischen Webseite unter www.buehl.de/baurecht zu finden. Die Handreichung, die sich sowohl an Denkmaleigentümer sowie an alle Planenden im Bereich der Denkmalpflege wendet, beinhaltet auch Hinweise und Anregungen für denkmalverträgliche Lösungen bei der An- und Aufbringung von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte bei der Abteilung Baurecht, Birgit Schwartzkopf, Telefon (0 72 23) 93 56 32, E-Mail baurecht(at)buehl.de.