Aktuelles

Einsparungen in Höhe von 700.000 Euro


Auf annähernd 700.000 Euro beläuft sich das Einsparpotenzial bei der Modernisierung des Ostflügels des Windeck-Gymnasiums. Eine entsprechende Vorschlagsliste billigte der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig. Der Auftrag an die Stadtverwaltung, nach Einsparpotenzialen zu suchen, war einhergegangen mit der Aufhebung der Ausschreibung der Rohbauarbeiten, nachdem deren Ergebnis zwei Millionen Euro über der ursprünglichen Kostenberechnung gelegen hatte.

Im öffentlichen Teil seiner Sitzung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:


Bauvorhaben Energetische Sanierung Windeck-Gymnasium, Sanierungsabschnitt Bauteil 2 – Klassenraumtrakt / Ostflügel; Einsparpotenziale

Der Gemeinderat hat die Einsparpotenziale bei der energetischen Sanierung des Windeck-Gymnasiums entsprechend den Empfehlungen in einer Anlage einstimmig beschlossen.


Förderung einer Personalstelle im Rahmen der Einführung eines kommunalen Energiemanagements

Der Gemeinderat hat der Einführung und dem kontinuierlichen Betrieb eines kommunalen Energiemanagements (KEM) einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Aufbau zu organisieren. Ebenso hat der Gemeinderat den bereits am 30. Oktober 2024 gestellten Fördermittelantrag nach der Kommunalrichtlinie beim Projektträger Z-U-G legitimiert.


Stadtfriedhof Bühl; Friedhofskonzeption / Ausschreibung von Maßnahmen 2024

Der Gemeinderat hat die Friedhofskonzeption für den Stadtfriedhof Bühl als Grundlage für die landschaftsgestalterische Umgestaltung und künftige Vergabe von Grabplätzen durch die Friedhofsverwaltung mehrstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird zudem mit der sukzessiven Umsetzung beauftragt. Die erforderlichen Mittel sollen in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt werden.


Friedhof Weitenung; Konzeption südlicher Friedhofsteil / Ausschreibung von Maßnahmen und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

Der Gemeinderat hat die Konzeption südlicher Teil des Friedhofs Weitenung als Grundlage für die landschaftsgestalterische Umgestaltung und als Grundlage für die Vergabe von Grabplätzen durch die Friedhofsverwaltung mehrstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird obendrein mit der sukzessiven Umsetzung beauftragt. Für die Ausschreibung der aktuell notwendigen Maßnahmen wird zudem eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000 Euro genehmigt. Die Mitteldeckung ist nachgewiesen.


Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Bühl GmbH um zehn Millionen Euro

Der Gemeinderat hat die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH und folgend die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH einstimmig angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Die in der Jahresbilanz der Stadtwerke Bühl GmbH zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Kapitalrücklage in Höhe von sieben Millionen Euro und die Gewinnrücklagen in Höhe von drei Millionen Euro in Stammkapital umzuwandeln. Das Stammkapital der Stadtwerke Bühl GmbH erhöht sich damit von 20 Millionen um zehn Millionen auf 30 Millionen Euro. Außerdem soll Paragraf 4 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt geändert werden: „§ 4 Stammkapital und Stammeinlagen (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 30.000.000,00 Euro (in Worten: Dreißigmillionen Euro). (2) Das Stammkapital besteht aus einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von 30.000.000,00 Euro. (3) Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.“


Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bühl

Gemäß Paragraf 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221), hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 wie folgt einstimmig festgestellt und den Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis genommen: 1. Die ordentlichen Erträge betragen 85.431.095,05 Euro, die ordentlichen Aufwendungen betragen -85.689.130,75 Euro. Es ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von -258.035,70 Euro. 2. Die außerordentlichen Erträge betragen 1.035.955,23 Euro, die außerordentlichen Aufwendungen betragen -420.827,53 Euro. Es ergibt sich ein Sonderergebnis von 615.127,70 Euro und somit ein Gesamtergebnis von 357.092,00 Euro. 3. Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betragen 81.981.576,61 Euro, die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betragen -78.706.056,80 Euro. Es ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung von 3.275.519,81 Euro. 4. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 3.252.714,90 Euro, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen -15.013.294,11 Euro. Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von -11.760.579,21 Euro. 5. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit beträgt 4.752.903,28 Euro. 6. Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen im Ergebnishaushalt Aufwendungen von 124.442,65 Euro, im Finanzhaushalt Auszahlungen von 6.897.607,56 Euro. 7. Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen zum Ende des Rechnungsjahres betragen 2.142.453,80 Euro. 8. Der Stand des Vermögens beträgt am 1. Januar 2019 299.054.052,37 Euro, am 31. Dezember 2019 297.142.572,51 Euro. Der Stand der Schulden beträgt am 1. Januar 2019 12.105.269,90 Euro, am 31. Dezember 2019 11.440.113,00 Euro. 9. Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß Paragraf 95 b Absatz 2 Gemeindeordnung ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. 10. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.


Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Breitbandnetz

Gemäß Paragraf 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Breitbandnetz einstimmig festgestellt: 1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 erteilt. 2. Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß Paragraf 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. 3. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.


Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl, drittes Quartal 2024

Der Gemeinderat hat die in einer Anlage aufgeführten Spenden / Zuwendungen gemäß Paragraf 78 Absatz 4 Gemeindeordnung im Namen der Stadt Bühl einstimmig angenommen.


Bestellung der Mitglieder des Seniorenrats; Neue Amtszeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026

Der Gemeinderat hat alle 14 Bewerber für das Ehrenamt des Seniorenrats einstimmig bestellt. Das Ehrenamt ist zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren, bis 31. Dezember 2026.