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Der digitale Bauantrag kommt


Die Abteilung Baurecht der Stadt Bühl geht einen weiteren Schritt in der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen: Zum 1. Januar 2025 erfolgt die vollständige Umstellung auf die digitale Bearbeitung baurechtlicher Verfahren. Das bedeutet, dass mit Beginn des neuen Jahres jegliche Bauanträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden können. Grundlage hierfür ist die neue webbasierte Plattform des Landes Baden-Württemberg, das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

„ViBa-BW“ ermöglicht eine durchgängig medienbruchfreie Bearbeitung von baurechtlichen Vorgängen und bietet der Baurechtsbehörde eine landeseinheitliche Lösung. Dadurch werden die Genehmigungsprozesse transparenter und effizienter gestaltet. Mit dieser Umstellung setzt die Bühler Baurechtsbehörde einen entscheidenden Schritt hin zur Digitalisierung und Modernisierung ihrer Verwaltungsabläufe.

Im Gegensatz zur bisherigen Möglichkeit, Anträge lediglich digital über „Service-BW“ einzureichen, bietet „ViBa-BW“ eine vollständige End-to-End-Lösung. Der gesamte Prozess – von der Antragsstellung über die Einbindung beteiligter Behörden bis zur finalen Entscheidung – wird digital abgebildet. Alle Beteiligten, einschließlich Bauherren, Baurechtsbehörde und weiterer Stellen, können parallel am Antrag arbeiten. Über einen digitalen Vorgangsraum haben Antragsteller jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand und können direkt mit der Baurechtsbehörde kommunizieren. Papierbasierte Verfahren und manuelle Unterschriften entfallen, da die Freigabe elektronisch erfolgt.

Für die Anmeldung von Bauherren zur Nutzung der Plattform ist ein Zugang über das zentrale Bürgerkonto (BundID) der Bundesregierung erforderlich. Für die Anmeldung über die BundID zur Antragstellung ist ein Online-Ausweis erforderlich, der eine sichere Identifikation gewährleistet. Diesen kann man im in Bühl im Bürgerbüro sowie in den Ortsverwaltungen beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ kann auch ein Elster-Konto für die Anmeldung genutzt werden. Weitere Informationen zur BundID sind im Internet unter www.id.bund.de verfügbar.

Entwurfsverfasser und Unternehmen benötigen für die Antragstellung das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Die Anmeldung über das MUK erfordert ein ELSTER-Zertifikat. Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig per Post versandt wird, weshalb eine Vorlaufzeit von etwa 14 Tagen eingeplant werden sollte. Detaillierte Informationen zur Nutzung des Unternehmenskontos sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales unter www.info.mein-unternehmenskonto.de zu finden.

Die Registrierung der BundID und des Unternehmenskontos ist einmalig notwendig und kann anschließend bei allen Baurechtsbehörden genutzt werden, die mit „ViBa-BW“ arbeiten. Nach erfolgreicher Registrierung können Bauherren und Entwurfsverfasser gemeinsam am Antrag arbeiten, Dokumente hochladen und die Anträge zur Bearbeitung bei der Baurechtsbehörde einreichen. Die Kommunikation und Freigabe erfolgen sicher über den digitalen Vorgangsraum des „virtuellen Bauamts“.

Jede Behörde hat jedoch einen individuellen Zugangslink. Das „virtuelle Bauamt“ Bühl ist unter https://bw.digitalebaugenehmigung.de/buehl/ sowie auf der städtischen Webseite unter www.buehl.de/baurecht abrufbar.

Weitere Informationen zum Thema „virtuelles Bauamt“ erhalten Interessierte bei der städtischen Abteilung Baurecht bei Robin Reith, Telefon (0 72 23) 9 35-37 55, E-Mail: baurecht(at)buehl.de.

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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl