Einbau von Smart Metern
Die „Deutsche Messwesen“ wirbt derzeit in Mittelbaden mit Schreiben für den Einbau von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern. In dem Schreiben informiert sie über die Möglichkeit, mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Wallbox ein geringeres Netzentgelt zu erhalten. Ein solches Schreiben bedeutet nicht automatisch, dass ein Einbau an der jeweiligen Adresse konkret geplant ist. Verbraucher sind nicht verpflichtet, einen Installationstermin mit der „Deutschen Messwesen“ zu vereinbaren oder deren Angebot anzunehmen. Darauf weist die Energieagentur Mittelbaden hin.
Wie die Energieagentur weiter mitteilt, ist die „Deutsche Messwesen“ ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und nicht der grundzuständige oder gesetzlich zuständige Messstellenbetreiber. In Bühl übernehmen die Stadtwerke Bühl den Messstellenbetrieb. Das Angebot sollte daher insbesondere hinsichtlich der Gesamtkosten und der enthaltenen Leistungen geprüft werden. Auch Angaben zu möglichen Vergünstigungen bei Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Wallboxen sollten vor einer Entscheidung genau unter die Lupe genommen werden. Denn die, so die Energieagentur, im Schreiben erwähnten Boni sind nur erhältlich, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung kostenpflichtig eingebaut und nach Paragraph 14a EnWG Modul 1 in Anspruch genommen wird. Die „Deutsche Messwesen“ nennt nach eigenen Angaben ein Entgelt von 99 Euro pro Jahr. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch bis 20.000 Kilowattstunden gilt bei einem grundzuständigen Messstellenbetreiber, beispielsweise den örtlichen Stadtwerken, derzeit eine gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro jährlich, heißt es weiter.
Wie die Stadtwerke Bühl informieren, sieht das Messstellenbetriebsgesetz in den kommenden Jahren schrittweise den Einbau von Smart Metern insbesondere vor bei einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh – maßgeblich ist grundsätzlich der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre –, bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Paragraph 14a EnWG. Ist ein Einbau erforderlich, kommen die Stadtwerke Bühl auf die betroffenen Kunden zu. Kunden sind also nicht verpflichtet, sich aktiv um den Einbau zu kümmern.