Änderung in Verwaltungsstruktur
Zum 1. Oktober treten bei der Stadtverwaltung organisatorische Veränderungen in Kraft, die der Gemeinderat in seiner Sitzung gestern Abend bestätigte. Der Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung/Baurecht wurde organisatorisch getrennt, indem das Baurecht künftig als Referat unter der Leitung von Corina Bergmaier dem Dezernat von Bürgermeister Daniel Fritz zugeordnet ist. Der Bereich Wirtschafts- und Strukturförderung, dessen Leitungsposition kommissarisch Michaela Kaiser übernimmt, verbleibt im Dezernat des Oberbürgermeisters und firmiert dort künftig unter der Bezeichnung Wirtschaftsförderung, Tourismus und Citymanagement. In das Persönliche Referat des Oberbürgermeisters wechselt der Aufgabenbereich Städtepartnerschaften und Europa.
Diese Beschlüsse fasste der Gemeinderat im öffentlichen Teil seiner Sitzung:
Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten; Abgrenzung zum 1. Oktober 2026
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten durch den Oberbürgermeister einvernehmlich mit dem Gemeinderat mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 entsprechend dem in einer Anlage beigefügten Organigramm abgegrenzt wird.
Kirchbachstraße Bühl-Eisental: Vollausbau mit Aufdimensionierung beziehungsweise Sanierung von Schadstellen im Kanal; Beschluss der Entwurfsplanung
Der Gemeinderat hat der Entwurfsplanung für die Kirchbachstraße, Variante D, einstimmig zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Zudem hat das Gremium die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Energetische Sanierung Windeck-Gymnasium: Sanierungsabschnitt Bauteil 2; Vergabe der Maler- und Gipserarbeiten
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Firma Baunetzwerk, Inhaber Leonardo Santoro, aus 76534 Baden-Baden den Auftrag für das Gewerk „Maler- und Gipserarbeiten“ in Höhe von 222.815,08 Euro (brutto) erhält.
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg (EigBG) hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung einstimmig festgestellt und wie folgt beschlossen:
- 1. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird dem Oberbürgermeister a.D. Hubert Schnurr Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt.
- 2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
- 3. Der Jahresabschluss 2024 wird gemäß § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
- 4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
- 5. Der Ausgleich der gebührenrechtlichen Kostenüber-/ -unterdeckung zum 31. Dezember 2024 wird entsprechend der Übersicht des Jahresabschlusses (vgl. S.45) vorgenommen.
Bühler Innovations- und Technologie Start-ups GmbH; Bestellung einer (kommissarischen) Geschäftsführung
Der Gemeinderat hat folgendes einstimmig beschlossen:
- 1. Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der BITS GmbH an, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Bestellung der künftigen Referatsleitung „Wirtschaftsförderung, Tourismus und Citymanagement“ zur Geschäftsführung der BITS GmbH im Wege einer geringfügigen Beschäftigung für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen.
- 2. Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der BITS GmbH an, bis dahin die Bestellung von Nicole Dahringer zur kommissarischen Geschäftsführerin der BITS GmbH mit Wirkung ab 15. Oktober 2026 zu beschließen.
- 3. Der Gemeinderat weist die von der Stadt Bühl entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, die Bestellung der künftigen Referatsleitung „Wirtschaftsförderung, Tourismus und Citymanagement“ zur Geschäftsführung der BITS GmbH im Wege einer geringfügigen Beschäftigung für die Dauer von fünf Jahren der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
- 4. Der Gemeinderat weist die von der Stadt Bühl entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der BITS GmbH an, bis dahin die Bestellung von Nicole Dahringer zur kommissarischen Geschäftsführerin der BITS GmbH mit Wirkung ab 15. Oktober 2026 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl April bis August 2026
Der Gemeinderat hat die in einer Anlage aufgeführten Spenden / Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) im Namen der Stadt Bühl einstimmig angenommen.