Farrenstall zur Pflicht der Vatertierhaltung
Das Gebäude, das später als Farrenstall und Armenhaus diente, wurde am 8. Dezember 1890 im Vollstreckungsverfahren von Landwirt Leo Stoll durch die Gemeinde Neusatz erworben. Hintergrund war die im 19. Jahrhundert bestehende gesetzliche Pflicht vieler Gemeinden im deutschsprachigen Raum zur Vatertierhaltung, um die Viehzucht sicherzustellen.
Im April 1892 beantragte die Gemeinde Neusatz beim Bezirksamt Bühl die Baugenehmigung für die Errichtung eines Farrenstalls für fünf Farren. Dieser Stall war für die Haltung von Zuchtstieren vorgesehen, die ausschließlich mit Heu gefüttert wurden, da kein Grünfutter verabreicht wurde. Zur Dokumentation der Zuchtfolge wurden sogenannte Körscheine ausgestellt.
Die Erweiterung des Heulagers führte 1924 zur baulichen Aufstockung des Gebäudes. Von 1955 bis etwa 1971 war Gottfried Kist als Farrenwärter im Dienst der Gemeinde Neusatz tätig. Neben der Pflege und Betreuung der Tiere zog Kist die Stiere auch für landwirtschaftliche Arbeiten auf dem Feld heran. In dem Stall befand sich zudem ein Geißbock, der ebenfalls zur Zucht eingesetzt wurde.
Nutzung als Armenhaus
Neben seiner Funktion als Farrenstall diente das Gebäude auch als Armenhaus der Gemeinde Neusatz. Bereits 1942 war ein Umbau erforderlich, bei dem drei zusätzliche Zimmer, ein Schornstein und eine Küche integriert wurden, um den steigenden Bedürfnissen der Gemeinde gerecht zu werden.
Nutzung durch den Schützenverein
Im Jahr 1970 beschloss der örtliche Schützenverein, das leerstehende Gebäude in ein Schützenhaus umzubauen. Nach dem Auszug der Tiere wurde der Stall von Vereinsmitgliedern renoviert und übergangsweise als neuer Vereinsstandort genutzt.
Zu den Stationen des Historischen Rundwegs
Quelle: u.a. Die Geschichte des Schützenverein “Alt-Windeck” Neusatz e.V.
Fotos Infotafel: Großes Bild: Walter Kist
Kleines Bild: Fotograf unbekannt