Zu den künftigen Zwetschgenstadt-Artikeln der Stadt Bühl soll auch ein exklusiver Zwetschgenbrand gehören. Hervorgehen soll dieser aus einem Wettbewerb unter regionalen Brennern. Die Stadt Bühl ruft deshalb dazu auf, Destillate aus der Bühler Zwetschge, die den von einer Jury um einen Getränketechnologen festgelegten Kriterien entsprechen, bis Ende des Jahres einzureichen – in Form von zwei etikettierten Flaschen mit mindestens 0,5 Liter Inhalt.
Im Anschluss an die Bewerbungsfrist wird der beste Zwetschgenbrand anhand eines Punktesystems ermittelt. Verkauft werden soll der Brand insbesondere über die Tourist-Info.
Die Anforderungen
- Ausschließlich Verwendung der Bühler Zwetschge als Ausgangsprodukt (keine Zibarten)
- Ausschluss der Zuckerung der Maische
- Ausschluss der Abrundungszuckerung des Destillats
(It. VO 787/2019: Obstbrand darf zur Abrundung des endgültigen Geschmacks des Erzeugnisses gesüßt werden. Das Fertigerzeugnis darf jedoch nicht mehr als 18g süßende Erzeugnisse je Liter, ausgedrückt als Invertzucker, enthalten) - Ausschluss des Zusatzes von Aroma- oder Zusatzstoffen im Destillat
- Lagerung und Reifung im Holzfass erlaubt
- ???? Herstellung in Baden-Württemberg/Ortenau/vorzugsweise Bühler Raum ?????
Probenanstellung und Kosten
- Anstellung von zwei etikettierten Flaschen (mindestens 0,5 Liter Inhalt)
- Korrekte Etikettierung (Inverkehrbringer, Alkoholgehalt, Nennvolumen, L-Nr)
- Es entstehen für den Probenansteller keine Kosten
Ausschlusskriterien
- Zulässige Abweichung +/- 0,3 % vol vom angegebenen Alkoholgehalt (gesetzliche Vorgabe)
- Zulässiger Methanolgehalt bis 1.200 mg /100 ml reinem Alkohol (lebensmittelrechtliche Vorgabe)
- Ethylcarbamat über 1,0 mg/Liter
- Zuckerung der Maische oder des Destillats
Verkostungsschema
Maximal sind 100 Punkte erreichbar.
- Farbe: maximal 10 Punkte
- Geruch: maximal 38 Punkte
- Geschmack: maximal 38 Punkte
- Gesamtbeurteilung/Harmonie: maximal 14 Punkte