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Ausgebuchte Inhouse-Schulung


Das Bauordnungsrecht ist für Baurechtsbehörden sowie Architekten eine wesentliche Grundlage ihrer täglichen Arbeit. Einer Einladung der Bühler Baurechtsbehörde zur Inhouse-Schulung „5 Monate LBO Novelle“ sind vergangene Woche 70 Interessierte gefolgt – damit war die Veranstaltung ausgebucht. Es referierte Manfred Busch, Baudirektor und stellvertretender Leiter des Referats Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz im Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg wurde zuletzt im Jahr 2015 novelliert. Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine weitere Novellierung der LBO beschlossen, diese ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund des aktuellen Mangels an bezahlbarem Wohnraum, ist ein wesentliches Ziel dieser Novelle, materielle Anforderungen zu reduzieren und baurechtliche Verfahren zu beschleunigen. Ergänzend werden bauordnungs-rechtliche Verordnungen geändert.

Die Veranstaltung informierte über die vorgesehenen Änderungen der Landesbauordnung. Dabei wurde insbesondere der Kontext zur täglichen Arbeit einer Baurechtsbehörde hergestellt und anhand konkreter Beispiele verdeutlicht.

Inhouse-Schulung "5 Monate LBO Novelle" im Friedrichsbau in Bühl
Auf Einladung der Bühler Baurechtsbehörde referierte Manfred Busch zu „5 Monate LBO Novelle“. Foto: Stadt
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl