Aktuelles

Aktuelle Informationen der Wirtschaftsförderung zur Corona-Krise


Unbegrenzte Liquiditätszusagen zur lückenlosen Liquiditätsabdeckung

Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt.
Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und für mehr Unternehmen verfügbar zu machen, etwa die KfW- und ERP-Kredite. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die KfW wird dazu auch die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei gilt es zu jedoch zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Unternehmen und Betriebe erhalten über ihre Hausbanken vor Ort den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen


Überbrückungskredit durch Landesförderungsinstitute

Landesförderinstitute bieten zum ERP- und KfW-Angebot zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen und Überbrückungsgeld an. Überbrückungsgeld der L-Bank bitte über die Hausbank beantragen, die Hausbank haftet mit 20 Prozent, die L-Bank übernimmt 80 Prozent der Haftung.
Die Einzelheiten finden Sie bei den jeweiligen Förderinstituten der Länder, Wirtschaftsministerium Stuttgart, Telefon (07 11) 1 23-0.



Wie kann Solo-Selbständigen geholfen werden, bei denen die Erleichterungen für Arbeitgeber nicht greifen?

Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während einer angeordneten Quarantäne ruht, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde einen "Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang" beantragen. Hier gilt es sich im Zweifel von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten zu lassen.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen


Gibt es Entschädigungen, wenn ein Auftrag wegen des Coronavirus ausfällt ("höhere Gewalt")?

Ob eine vertragliche Force-Majeure-Klausel (französisch für "höhere Gewalt") im Zuge der Corona-Krise greift, kommt auf bestimmte Voraussetzungen an.
Nähere Infos auf der Webseite der IHK Region Stuttgart

Ansonsten muss man jeden Einzelfall genau betrachten. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) empfiehlt, bei aktuellen Problemen oder Stornierungen, mit Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu sprechen und sich im Zweifel von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten zu lassen. Selbst bei Lieferausfällen im internationalen Handel können sich die Rechtsfolgen von vermeintlich oder auch tatsächlich höherer Gewalt stark unterscheiden – je nachdem, ob die Verträge nach deutschem oder angelsächsischen Recht geschlossen worden sind.



Aussetzung der Antragspflicht für insolvenzgefährdete Unternehmen:

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in finanzielle Schieflage geraten sind und Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen wollen, soll die Insolvenz-Antragspflicht bis 30. September 2020 ausgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung bereitet derzeit das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor.



Folgende weitere Informationsstellen stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung:

  • IHK
    Informationen über allgemeine Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen Zentrale Corona-Hotline:
    Telefon: (07 21) 1 74-0 beziehungsweise -2 00 oder auf der Webseite: www.karlsruhe.ihk.de/corona
  • HWK
    Die Handwerkskammer bietet im Service-Center, in der Rechtsberatung und auf der Homepage umfangreiche Auskünfte, Informationen und Beratung an.
    Zentrale Telefonnummer: (07 21) 1 60 00 oder Kontaktformular auf der Webseite: www.hwk-karlsruhe.de 
 


Aktuelle Hintergrundinformationen

Zum Thema "Coronavirus und Wirtschaft"


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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl