Aktuelles

Enorme Unsicherheiten und Auswirkungen


Die Corona-Pandemie sorgt auch im Landkreis Rastatt und in der Wirtschaftsregion Mittelbaden für enorme gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten und Auswirkungen. Zahlreiche Unternehmen und Selbständige sind von der Krise massiv betroffen. Um dauerhafte volkswirtschaftliche und soziale Schäden abzuwenden, haben Bund und Länder umfassende Hilfs- und Unterstützungspakete sowie Instrumente zur Verfügung gestellt.

Soforthilfe Corona
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Unterstützt werden mit diesem Programm Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt maximal 30.000 Euro. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mittwoch, 25. März, möglich.

Beantragung von Kurzarbeitergeld
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich.
Weitere Informationen zur Kurzarbeit

Steuerliche Hilfen
Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, sind steuerliche Hilfen möglich.

Stundung von Steuerzahlungen: Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 beim Finanzamt stellen.

Anpassung von Vorauszahlungen: Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Antragstellung beim zuständigen Finanzamt. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Weitere Information gibt es beim jeweils zustädnigen Finanzamt oder hier.

KfW-Kredite / Erleichterter Kreditzugang zur Liquiditätssicherung
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten und einen Kredit benötigen, können ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse einen KfW-Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren: Zugang zu günstigen KfW-Krediten für Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre bestehen (ERP-Gründerkredit) Zugang zu günstigen KfW-Krediten für Bestandsunternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind (KfW-Unternehmerkredit).
Weitere Informationen zu KfW-Krediten

Bürgschaften zur Liquiditätssicherung
Bürgschaften für Betriebsmittel können über die Hausbanken zur Verfügung gestellt werden, sofern es sich nicht um Sanierungsfälle handelt oder Unternehmen die bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.
Weitere Informationen bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg 

Überbrückungskredite durch L-Bank
Die L-Bank bietet angesichts der Corona-Krise ein breites Instrumentarium an Hilfsangeboten an, unter anderem bei Unterstützungsbedarf in den Bereichen Liquidität, Bürgschaften, Gründungsfinanzierung, Wachstumsfinanzierung, Weiterbildungsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Landwirtschaft und Liquiditätssicherung.
Weitere Informationen bei der L-Bank

Service: Die Geschäftsstelle der Wirtschaftsregion Mittelbaden verweist darauf, dass sich diese Informationen aufgrund der dynamischen Entwicklung ständig weiterentwickeln oder ändern können. Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaftsregion auf ihrer Webseite ein Menü-Punkt „Corona-Infos“ eingerichtet, indem die aktuellen Informationen zu Programmen und Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land für Unternehmen eingestellt sind.
Weitere Informationen bei der Wirtschaftsregion Mittelbaden
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl