Aktuelles

Notfallbetreuung in Kitas und Schulen


Der erneute Lockdown wirkt sich auf die Kitas, Schulen und städtischen Einrichtungen in Bühl wie folgt aus:

Schulen:

  • die Schulen sind vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
  • ab dem 16. Dezember bis zum 22. Dezember wird an den Schulen eine Notfallbetreuung eingerichtet
  • die Notfallbetreuung wird von den Lehrkräften in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Stadt Bühl organisiert und ausgestaltet
  • das Zeitfenster der Notfallbetreuung umfasst den bisherigen Schulbetrieb (= also mit Ganztagesschule, Kernzeitenbetreuung, Schülerhort etc.)
  • es findet kein Unterricht statt
  • die Speiseversorgung im Rahmen des Mensabetriebs wird ab dem 16. Dezember bis zunächst einschließlich 10. Januar 2021 eingestellt
  • die Notfallbetreuung wird nur für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 eingerichtet, deren Erziehungsberechtigten zwingend darauf angewiesen sind
  • dies sind Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
  • von den Eltern ist ein Nachweis des Arbeitgebers oder – in Folge der Kürze der Zeit – zumindest eine Eigenbescheinigung unter Darlegung von plausiblen Gründen vorzulegen

Kindertageseinrichtungen:

  • Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sind vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
  • für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet
  • das Zeitfenster der Notfallbetreuung umfasst den üblichen Betreuungsrahmen der Kinder
  • in der Notfallbetreuung können Kinder aufgenommen werden, bei denen beide Erziehungsberechtigte von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt – wie bei den Schulen – für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
  • Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, können aufgenommen werden
  • Von den Eltern ist ein Nachweis des Arbeitgebers oder – in Folge der Kürze der Zeit – zumindest eine Eigenbescheinigung unter Darlegung von plausiblen Gründen vorzulegen. Dies gilt nicht für Kinder, die zum Schutz des Kindeswohls betreut werden

Städtische Einrichtungen:

  • Der Betrieb des Jugendzentrums Komm und des Kinder- und Familienzentrums ist vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen
  • Die Musikschule unterrichtet bis zum Beginn der Weihnachtsferien online
  • Die Mediathek bleibt vom 16. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Medien können weiterhin online ausgeliehen werden
  • Die Infothek des Bürgerhauses Neuer Markt wird geschlossen. Telefonisch erreichbar unter (0 72 23) 9 31 67 99. Es ist möglich, Gutscheine zu bestellen, auch per E-Mail an info.bnm(at)buehl.de
  • Das Stadtmuseum bleibt weiterhin geschlossen
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl