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Weiterer Teil-Abbruch gestartet


Am Mittwoch, 3. Februar, hat ein weiterer Teilabbruch des ehemaligen Kurhauses Hundseck begonnen. Der Eingriff ist notwendig geworden, nachdem ein Bereich der Ruine als einsturzgefährdet eingestuft worden war. Die Abbruchmaßnahme musste von der Stadt Bühl angeordnet werden, weil die Eigentümer der Immobilie – wie schon beim ersten Teilabriss vor neun Jahren – ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
 
Das Gebäude selbst steht auf Ottersweierer Gemarkung. Da die Gemeinde eine Verwaltungsgemeinschaft mit Bühl hat, ist die Große Kreisstadt zuständige Baurechtsbehörde. Die Stadt Bühl muss auch wahrscheinlich wieder für die Kosten aufkommen. Gerechnet wird mit mindestens 30.000 Euro. Bereits auf den Kosten der ersten Abbrucharbeiten ist die Stadt sitzengeblieben.
 
Wie lange der Bagger an der Ruine zugange sein wird, ließ sich zum Start noch nicht abschätzen. Denkbar sind bis zu vier Arbeitstage. Der spätere Abtransport des Schutthaufens fällt in die Zuständigkeit des Landratsamts. Für die Durchführung des Abrisses hatte das Regierungspräsidium eine artenschutzrechtliche Ausnahme erteilt. Fledermausexperte Christian Dietz hatte den Bereich einen Tag vor dem Abriss im Auftrag der Naturschutzbehörde abgesucht und dabei eine Fledermaus entdeckt. Das Tier wird umgesiedelt.
 
Wie lange die seit dem 7. Januar notwendige Vollsperrung der Landesstraße 80b, die nach Hundsbach führt, noch aufrechterhalten bleiben muss, ist vom Verlauf der Abrissarbeiten abhängig. Eventuelle Sicherungsmaßnahmen, um auf eine nur halbseitige Sperrung zurückzugehen, hatten sich bei einer Prüfung als zu aufwendig oder zu kostspielig erwiesen.
 
Die Witterung, insbesondere Schneefälle, verhinderten einen früheren Abriss, der ursprünglich bereits für Mitte Januar vorgesehen war. Grund für die Anordnung des Abbruchs war eine nicht mehr gegebene Standsicherheit eines in Holzständerbauweise errichteten Anbaus entlang der L80b.

Hundseck-Ruine: Anbau einsturzgefährdet
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl