Maskenpflicht erweitert
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat im Einvernehmen mit der Stadt Bühl für Teile der Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Diese tritt am 29. April für den täglichen Zeitraum von 8:00 bis 22:00 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 20. Mai.
Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bühl lag am Anfang der Woche bedingt durch 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage bei 222 Fällen pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich über dem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt (186,2).
Insgesamt gab es in der Stadt Bühl zu diesem Zeitpunkt 116 aktive Fälle. Aus geographischer Sicht liegt der Schwerpunkt der Neuinfektionen im Stadtgebiet, weniger betroffen sind die Ortsteile. Das Infektionsgeschehen ist diffus, teilt das Landratsamt mit, und fügt an, dass nach wie vor eine hohe regionale Belastung des Gesundheitssystems im Landkreis Rastatt bestehe. Der Covid-Bereich des Klinikums Mittelbaden ist derzeit mit 68 Patienten belegt – auf der Intensivstation werden elf Covid-19-Patienten versorgt.
Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig. Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von Covid-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen. Weniger belastende Maßnahmen, die ebenso wirksam sind, sind nach Ansicht der Behörde nicht ersichtlich. Die Belastung durch das Tragen einer Maske ist von relativ geringer Intensität. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, teilt das Landratsamt mit.
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